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Israels Justizminister Yariv Levin (v.l.n.r.), Präsident Isaac Herzog, der designierte Premierminister Benjamin Netanyahu und ehemalige Premierminister Naftali Bennett.

© Foto: GIL COHEN-MAGEN/AFP

Israels neue Regierung: Justizminister stellt umstrittene Reformpläne vor

Israel hat keine Verfassung, der Oberste Gerichtshof kann Gesetze wieder außer Kraft setzen. Eine Ausnahmeklausel soll die Macht der Abgeordneten über die Gerichte stärken.

Der neue israelische Justizminister Yariv Levin hat ein umstrittenes Reformprojekt vorgestellt, mit dem gewählte Politiker Entscheidungen des Obersten Gerichts aufheben könnten. „Es gibt Richter, aber es gibt auch ein Parlament und eine Regierung“, sagte Levin am Mittwoch. Die Demokratie sei „in Gefahr“, wenn „jedes Mal nicht gewählte Leute für uns entscheiden“.

Levins Vorschläge beinhalten eine „Ausnahmeklausel“, wonach das Parlament eine Entscheidung des Obersten Gerichts nach Abstimmung mit einfacher Mehrheit widerrufen könnte.

Israel hat keine Verfassung. Der Oberste Gerichtshof kann vom Parlament verabschiedete Gesetze wieder außer Kraft setzen, wenn er sie für diskriminierend hält. Würde das Parlament die Reform annehmen, könnten die Abgeordneten sich über eine solche Entscheidung hinweg und die Gesetze wieder in Kraft setzen.

„Ein vom Parlament verabschiedetes Gesetz kann nicht mehr von einem Richter gekippt werden“, sagte Levin, als er die Pläne den Medien vorstellte. „Es ist Sache der gewählten Regierung, über die Gesetze zu entscheiden.“

In der vergangenen Woche übernahm Ministerpräsident Benjamin Netanjahu wieder die Regierungsgeschäfte in Israel. Er verbündete sich dafür mit ultrarechten und ultraorthodoxen Parteien und führt die am weitesten rechts stehende Regierung der israelischen Geschichte an.

Politikwissenschaftler sagen, dass die Ausnahmeklausel auch ein Vorgehen zugunsten des Regierungschefs in dessen Gerichtsprozess erlauben könnte: Sollten die Abgeordneten dafür stimmen, dem derzeit wegen Korruptionsvorwürfen vor Gericht stehenden Netanjahu Immunität zu gewähren und der Oberste Gerichtshof dies aber für ungültig erklären, könnte das Parlament sich darüber wiederum hinwegsetzen. (AFP)

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