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Ein Chor von über 70 ukrainischen Flüchtlingen aus der Schweiz führt in Luzern Beethovens „Ode an die Freude“ auf.

© dpa/Walter Bieri

Längere Verfahren möglich: Schweiz will Aufnahme ukrainischer Flüchtlinge einschränken

Die Schweiz begrenzt die Aufnahme von Ukrainerinnen und Ukrainern, die vor der russischen Invasion aus ihrer Heimat fliehen. Auch für die, die schon da sind, gibt es neue Auflagen.

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Die Schweiz will Flüchtlinge aus der Ukraine künftig nur noch dann ohne langes Verwaltungsverfahren aufnehmen, wenn sie an ihrem heimischen Wohnort konkret an Leib und Leben gefährdet sind. Alle anderen müssen sich einem Asylverfahren stellen, wie die Regierung beschlossen hat. Sie will sich aber mit der EU abstimmen und wartet noch Konsultationen mit den Kantonen ab. Umgesetzt würde die Maßnahme nach derzeitigen Plänen im Herbst.

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) soll bei neuen Anträgen nun zwischen „sicheren“ und „unsicheren“ Regionen unterscheiden. „Nach aktueller Einschätzung des SEM finden in mehreren Regionen im Westen des Landes, die von der Ukraine kontrolliert werden, derzeit keine intensiven Kampfhandlungen statt“, teilte die Schweizer Regierung mit.

Ukrainerinnen und Ukrainer, die bereits in die Schweiz geflohen sind, sind davon nicht betroffen. Für sie werden aber die Auflagen verschärft: Wer sich mehr als 15 Tage pro Halbjahr in der Ukraine aufhält, verliert den besonderen Flüchtlingsstatus. Bislang waren 15 Tage pro Quartal erlaubt. In der Schweiz leben noch knapp 69.000 Menschen aus der Ukraine mit einem besonderen Flüchtlingsstatus. (dpa)

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