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Iranische Flaggen werden während einer Demonstration in die Höhe gehalten.

© AFP/ BEHROUZ MEHRI

Nach Beteiligung an Protesten: Zwei Iraner unter 20 Jahren zum Tode verurteilt

Das iranische Regime droht nun auch jugendlichen Protestierenden mit der Hinrichtung. Grund sei eine „Korruption auf Erden“.

Im Iran droht zwei jungen Männern unter 20 Jahren die Hinrichtung nach Todesurteilen wegen ihrer Beteiligung an den landesweiten Protesten.

Ein 18-Jähriger sei zum Tode verurteilt worden, weil er ein Häuschen der Verkehrspolizei in der Stadt Nowschar im Westen des Landes angezündet habe, erklärte die Organisation Iran Human Rights (IHR) mit Sitz in Oslo am Montag. Der andere junge Mann ist demnach 19 Jahre alt.

Der 18-jährige Mehdi M. sei der „Korruption auf Erden“ schuldig gesprochen worden sowie der „Feindschaft gegen Gott“. Diese doppelte Anklage führte demnach zu einem zweifachen Todesurteil. IHR-Direktor Mahmud Amiry-Moghaddam sagte der Nachrichtenagentur AFP, dass M. nach allen verfügbaren Informationen der jüngste im Zusammenhang mit den Protesten zum Tode Verurteilte sein dürfte.

Ebenfalls am Montag erklärte die iranische Justiz auf ihrer Internetseite „Misan Online“, dass das Todesurteil gegen den nach IHR-Angaben 19-jährigen Mohammed B. bestätigt worden sei.

Die Todesstrafe für B. sei am 6. Dezember „vom Obersten Gericht bestätigt worden“, hieß es. Er kann damit keine Rechtsmittel mehr einlegen und kann jederzeit hingerichtet werden.

Insgesamt elf Todesurteile wegen der Proteste

B. wurde ebenfalls dafür vor Gericht gestellt, ein „Feind Gottes“ zu sein. Nach Angaben von „Misan Online“ wurde ihm vorgeworfen, einen Sicherheitsbeamten mit einem Messer attackiert und „die Bürger in Angst und Schrecken versetzt“ zu haben. Zudem wurde ihm zur Last gelegt, den Verwaltungssitz in der Stadt Pakdascht südöstlich der Hauptstadt Teheran „in Brand gesetzt“ zu haben.

Insgesamt hat die iranische Justiz nach eigenen Angaben elf Todesurteile in Verbindung mit den Protesten verhängt. Aktivisten gehen von einer höheren Zahl aus. „Die islamische Republik, die die Proteste nach 109 Tagen nicht beenden konnte, muss auf Einschüchterung und Hinrichtungen zurückgreifen, um ihr Überleben zu sichern“, sagte Amiry-Moghaddam.

Zwei Todesurteile wurden bereits vollstreckt. Im Dezember wurde neben dem Urteil gegen Mohammed B. noch ein anderes Todesurteil bestätigt. Im Fall von drei weiteren Verurteilten, darunter ein kurdischer Rapper, ist auf Anordnung des Obersten Gerichts ein neuer Prozess angesetzt worden.

Der Iran wird seit dem Tod der jungen iranischen Kurdin Mahsa Amini am 16. September von einer Protestwelle erschüttert. Die 22-Jährige war nach der Festnahme durch die Sittenpolizei wegen eines Verstoßes gegen die strikte Kleiderordnung der islamischen Republik gestorben. Die iranischen Behörden prangern die landesweiten Demonstrationen als „Unruhen“ an. (AFP)

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