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Marine Le Pen im Gericht.

© AFP/GEOFFROY VAN DER HASSELT

Tagesspiegel Plus

Prozess wegen Veruntreuung von EU-Geldern: Darf Le Pen nicht zur Präsidentenwahl antreten?

Die französische Rechtsextreme soll systematisch EU-Gelder veruntreut haben. Es sind aber womöglich nicht die drohenden Freiheitsstrafen, die Le Pen beunruhigen. Für sie ist etwas anderes gefährlich.

Stand:

Für die beiden französischen Staatsanwälte ist es nach eineinhalb Monaten Prozess eindeutig: Die frühere Parteichefin und heutige Fraktionsvorsitzende der rechtsextremen Rassemblement National (früher Front National), Marine Le Pen, hat von 2001 bis 2016 ein „organisiertes System“ zur Veruntreuung von EU-Geldern aufgebaut.

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