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Richter neigt nicht zu Haftstrafe: Strafverkündung gegen Trump auf 10. Januar terminiert
Im Schweigegeldprozess gegen Donald Trump wurde die Strafverkündung auf den 10. Januar terminiert. Auch wenn der designierte US-Präsident wohl nicht ins Gefängnis muss, wettert er gegen den Richter.
Stand:
Zehn Tage vor der geplanten Vereidigung von Donald Trump soll kommende Woche nun überraschend doch noch das Strafmaß im Schweigegeld-Prozess gegen den designierten US-Präsidenten verkündet werden. Richter Juan Merchan legte den zuvor bereits mehrfach verschobenen Termin auf den 10. Januar fest, wie aus Gerichtsdokumenten hervorgeht. Am 20. Januar soll Trump als US-Präsident vereidigt werden.
Trump könne zu dem Gerichtstermin „persönlich oder virtuell“ erscheinen, heißt es in dem Dokument. Der Richter schreibt darin, dass er nicht dazu tendiere, eine Haftstrafe zu verhängen - was ohnehin nicht als sehr wahrscheinlich galt.
Der designierte US-Präsident war zuvor mit dem Versuch gescheitert, das in New York gegen ihn verhängte Urteil wegen des Verschleierns von Schweigegeldzahlungen zu kippen. Der zuständige Richter Merchan hatte am Schuldspruch gegen den Republikaner festgehalten.
Der 78-jährige Trump kritisierte die geplante Strafmaß-Verkündung noch vor seinem Amtsantritt scharf. „Dieser illegitime politische Angriff ist nichts anderes als eine Farce“, schrieb er am Freitag (Ortszeit) in seinem Onlinenetzwerk Truth Social.
Trump nannte den Richter weiter einen „radikalen Parteigänger“. Merchans Verfügung sei „wissentlich rechtswidrig, verstößt gegen unsere Verfassung und würde, wenn sie Bestand hätte, das Ende der Präsidentschaft, wie wir sie kennen, bedeuten“.
Trumps Sprecher Steven Cheung hob nach der Bekanntgabe des Termins auf das Urteil des Supreme Courts zur Immunität des Präsidenten ab und teilte mit, die Anordnung des Richters stelle einen „direkten Verstoß“ dagegen sowie gegen andere langjährige Rechtsprechung dar.
„Dieses rechtswidrige Verfahren hätte nie eingeleitet werden dürfen und die Verfassung verlangt, dass es sofort eingestellt wird“, schrieb Cheung. Trump müsse gestattet werden, den Übergangsprozess vor dem Machtwechsel in Washington fortzusetzen und die Pflichten der Präsidentschaft zu erfüllen, „ohne durch die Überreste dieses Verfahrens oder andere Überbleibsel der Hexenjagd behindert zu werden“.
Es geht um illegale Verschleierung von 130.000 Dollar Schweigegeld
Trumps Anwälte hatten argumentiert, dass US-Präsidenten gemäß einem Urteil des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten weitgehende Immunität für Handlungen im Amt genießen.
Richter Merchan erklärte aber, dass diese Entscheidung im vorliegenden Fall nicht gelte, da die beanstandeten Schweigegeldzahlungen an eine Pornodarstellerin vor Trumps erster Präsidentschaft von 2017 bis 2021 erfolgt seien. Außerdem habe es sich um Handlungen als Privatmann gehandelt.
In dem Prozess ging es um die illegale Verschleierung von 130.000 Dollar Schweigegeld, die Trump an eine Pornodarstellerin zahlen ließ - nach Überzeugung des Gerichts mit dem Ziel, sich Vorteile im Wahlkampf 2016 zu verschaffen.
Geschworene in New York befanden Trump Ende Mai in 34 Anklagepunkten für schuldig. Es war das erste Mal in der Geschichte der Vereinigten Staaten, dass ein ehemaliger Präsident wegen einer Straftat verurteilt wurde.
Ursprünglich hätte das Strafmaß schon Mitte September verkündet werden sollen. Dann aber hatte Richter Merchan einem Antrag Trumps stattgegeben, die Strafe erst nach der Präsidentschaftswahl zu verkünden. Eine Strafmaßverkündung für einen designierten Präsidenten hat es in der Geschichte der USA noch nie gegeben. (dpa, AFP)
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