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South Korean President Yoon Suk Yeol delivers an address to the nation at the Presidential Office in Seoul, South Korea, December 12, 2024.   The Presidential Office/Handout via REUTERS   ATTENTION EDITORS - THIS IMAGE HAS BEEN SUPPLIED BY A THIRD PARTY.

© Reuters/Korean Presidential Office

Staatskrise in Südkorea: Neuer Antrag auf Amtsenthebung von Präsident Yoon geplant

Ein erster Antrag ist am vergangenen Samstag nach einem fast vollständigen Boykott durch die Regierungspartei gescheitert. Ein neuer Anlauf bietet nun größere Chancen, die benötigte Zweidrittelmehrheit zu erreichen.

Stand:

In der verschärfenden Staatskrise in Südkorea hat die größte Oppositionspartei einen zweiten Antrag für ein Amtsenthebungsverfahren gegen Präsident Yoon Suk Yeol in die Nationalversammlung eingebracht.

Über den Antrag sollen die 300 Abgeordneten am Samstag (17.00 Uhr Ortszeit (09.00 Uhr mitteleuropäischer Zeit)) abstimmen, wie Südkoreas Nachrichtenagentur Yonhap berichtete.

Ein erster Antrag war vergangenen Samstag nach einem nahezu geschlossenen Boykott der Regierungspartei am Quorum gescheitert. Nun jedoch dürften die Chancen ungleich höher stehen, dass der Antrag die benötigte Zweidrittelmehrheit erreicht.

Vorhaben findet viel Unterstützung

Neben den 192 Abgeordneten der Oppositionsparteien braucht es dafür mindestens acht weitere Stimmen von Abgeordneten der Regierungspartei. Sieben Parlamentarier der Regierungspartei haben mit Stand Freitagmittag Ortszeit bereits öffentlich angekündigt, für den Antrag stimmen zu wollen. Auch der Vorsitzende der Regierungspartei Han Dong Hoon hatte am Donnerstag offen seine Unterstützung für das Vorhaben erklärt.

Präsident Yoon Suk Yeol hatte am Dienstag vergangener Woche völlig überraschend das Kriegsrecht verhängt und Stunden später nach massivem Widerstand wieder aufgehoben. Am Donnerstag verteidigte Yoon seine Entscheidung während einer kurzfristig einberufenen Fernsehansprache.

Er habe das Kriegsrecht zum Schutz der Nation ausgerufen, sagte der Präsident. Seine politischen Gegner seien „staatsfeindliche Kräfte“, welche die Regierungsarbeit lähmen und die verfassungsmäßige Ordnung des Landes stören würden. (dpa)

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