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Netanjahu besucht den Gazastreifen, wo mehr als 42.000 Palästinenser getötet und weite Teile dem Erdboden gleichgemacht wurden.

© IMAGO/ZUMA Press Wire/IMAGO/Maayan Toaf/Israel Gpo

Tagesspiegel Plus

Umgang mit dem Haftbefehl gegen Benjamin Netanjahu: Festnehmen? Oder lieber nicht?

Frankreich hat in einer Volte die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs infrage gestellt. Die Bundesregierung ziert sich mit klaren Aussagen.

Stand:

Die Ausstellung internationaler Haftbefehle gegen den israelischen Premier Benjamin Netanjahu und seinen geschassten Verteidigungsminister Yoav Gallant bringt nicht nur die Bundesregierung in die Bredouille.

Denn als Vertragsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag (IStGH) sind die Bundesrepublik oder auch Frankreich eigentlich verpflichtet, diese Haftbefehle auszuführen, sollte sich die Gelegenheit ergeben. Beiden Politikern werden Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Gaza vorgeworfen.

Aber den Regierungschef eines engen Partnerlandes festzunehmen, ist – zumal im Falle Israels die Verantwortung aus der deutschen Vergangenheit zum Tragen kommt – „schwer vorstellbar“. So hatte Regierungssprecher Steffen Hebestreit es vergangene Woche in der Bundespressekonferenz formuliert. Und: „Innerstaatliche Schritte“ würden geprüft.

Für manche Teile der deutschen Zivilgesellschaft dagegen ist klar, dass den Entscheidungen des Internationalen Strafgerichtshofs Folge zu leisten ist.

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