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Tania von Uslar-Gleichen (l), Justiziarin und Leiterin der Rechtsabteilung des Auswärtigen Amtes von Deutschland, und Christian J. Tams, Mitglied des deutschen Anwaltsteams, treffen zu einer zweitägigen Anhörung vor dem Internationalen Gerichtshof ein.

© dpa/Patrick Post

Verfahren vor UN-Gericht hat begonnen: Nicaragua beschuldigt Deutschland der Beihilfe zum Völkermord

Zum Verfahrensauftakt am IGH hat Nicaragua Deutschland erneut Beihilfe zum Völkermord im Gazastreifen vorgeworfen. Das Land will deutsche Waffenlieferungen an Israel unterbinden. Deutschland weist die Beschuldigung zurück.

Nicaragua hat Deutschland vor dem höchsten UN-Gericht der Beihilfe zum Völkermord im Gazastreifen beschuldigt. Durch Waffenlieferungen an Israel ermögliche Deutschland einen Genozid und verstoße gegen internationales Recht, erklärten die Rechtsvertreter Nicaraguas am Montag in den Haag vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag.

Deutschland hat den Vorwürfen bereits klar widersprochen. Am Montag sagte die Beauftragte für Völkerrecht im Auswärtigen Amt, Tania von Uslar-Gleichen, vor Journalisten in Den Haag: „Deutschland verletzt weder die Völkermord-Konvention noch humanitäres Völkerrecht, weder direkt noch indirekt“. Uslar-Gleichen nannte die Darstellung Nicaraguas „eklatant einseitig“.

Auch Israel weist jeglichen Verstoß gegen die Völkermord-Konvention entschieden zurück und beruft sich auf sein Recht zur Selbstverteidigung nach den Massakern der islamistischen Hamas und anderer extremistischer Palästinenserorganisationen am 7. Oktober.

Nicaragua will zunächst im Eilverfahren erreichen, dass Deutschland die Waffenlieferungen an Israel stoppen muss. Außerdem sollen die Richter anordnen, dass die Deutschland die Unterstützung des UN-Hilfswerks für Palästina-Flüchtlinge UNRWA im Gazastreifen wieder aufnimmt. Nicaragua argumentiert, dass Deutschland durch „politische, finanzielle und militärische Unterstützung“ Israels und durch Aussetzung der Mittel für UNRWA einen Genozid ermöglicht und seiner Pflicht nicht nachkommt, Völkermord zu verhindern.

Deutsche Vertreter werden sich vor Gericht offiziell erst am Dienstag äußern. Die Anhörungen sind auf zwei Tage angesetzt. Eine Entscheidung wird in etwa zwei Wochen erwartet. Diese Entscheidungen sind bindend. Beide Staaten sind zwar nicht direkt am Krieg beteiligt, aber haben die UN-Völkermordkonvention unterzeichnet. Darin verpflichten sie sich, Taten von Völkermord zu verhindern.

Es ist die zweite Völkermordklage vor dem UN-Gericht im Zusammenhang mit dem Krieg im Gazastreifen. Südafrika hatte bereits Ende vergangenen Jahres Israel des Völkermordes an den Palästinensern im Gazastreifen beschuldigt und im Eilverfahren eine Waffenruhe gefordert. Das hat das Gericht bisher nicht getan. Es hat jedoch Israel aufgetragen, deutlich mehr humanitäre Hilfe zuzulassen und alles zu tun, um Völkermord zu verhindern. (dpa)

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