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Habib Farjollah Chaab bei der ersten Anhörung im Gerichtsprozess.

© AFP/MAJID AZAD

Iran vollstreckt Todesurteil: Schwedisch-iranischer Staatsbürger exekutiert

Im Iran ist ein schwedisch-iranischer Staatsbürger wegen angeblicher Beteiligung an Terroranschlägen hingerichtet worden. Ein Portal veröffentlichte ein Geständnisvideo.

Der Iran hat einen zum Tode verurteilten schwedisch-iranischen Staatsbürger hingerichtet, dem terroristische Aktivitäten zur Last gelegt worden waren. Das teilte das Justizportal Misan am Samstag mit. Habib Faradschollah Chaab wurde unter anderem vorgeworfen, 2018 als Anführer einer Separatistengruppe an einem Terroranschlag auf eine Militärparade in der Stadt Ahwas im Südwesten des Landes beteiligt gewesen zu sein. Dabei wurden nach offiziellen Angaben 25 Menschen getötet und mehr als 200 verletzt, auch Zivilisten.

Er wurde zudem beschuldigt, mit Unterstützung israelischer und schwedischer Geheimdienste Bombenanschläge in der Provinz Chusestan verübt zu haben, bei denen Hunderte Menschen getötet oder verletzt worden seien. Das Portal Misan veröffentlichte Geständnisvideos des Mannes und versicherte, er habe ein faires Verfahren gehabt. Irans Oberster Gerichtshof hatte das Todesurteil gegen ihn im März bestätigt. Da der Iran die doppelte Staatsangehörigkeit nicht anerkennt, konnte der Angeklagte keinen konsularischen Beistand von Schweden bekommen. Er war 2020 von iranischen Kräften in der Türkei festgenommen worden.

Die Todesstrafe ist eine unmenschliche und unumkehrbare Strafe. Schweden verurteilt gemeinsam mit dem Rest der EU ihre Anwendung unter allen Umständen.

Schwedens Außenminister Tobias Billstrom

Schwedens Außenminister Tobias Billstrom verurteilte die Hinrichtung. „Die Todesstrafe ist eine unmenschliche und unumkehrbare Strafe“, schrieb Billstrom, dessen Land derzeit die EU-Ratspräsidentschaft innehat, am Samstag im Onlinedienst Twitter. „Schweden verurteilt gemeinsam mit dem Rest der EU ihre Anwendung unter allen Umständen.“ Stockholm hätte sich zuvor mit Teheran in Verbindung gesetzt „und gefordert, dass das Urteil nicht vollstreckt wird“, fügte Billstrom hinzu. 

Todesurteil gegen Deutsch-Iraner

Ende April hatte der Oberste Gerichtshof im Iran auch das umstrittene Todesurteil gegen den Deutsch-Iraner Djamshid Sharmahd bestätigt. Ein Revolutionsgericht hatte den 68-Jährigen im Februar unter anderem für einen Terroranschlag verantwortlich gemacht. Außerdem legte das Gericht ihm die Kooperation mit ausländischen Geheimdiensten zur Last. Überprüfen lassen sich die Vorwürfe nicht. Todesstrafen werden im Iran normalerweise durch Erhängen vollstreckt.

Derzeit sind mehrere europäische Staatsbürger im Iran inhaftiert, viele von ihnen haben auch einen iranischen Pass. Der Iran behandelt Doppelstaatsbürger juristisch wie Iraner. Kritiker werfen Teheran vor, ausländische Staatsbürger als politische Geiseln festzusetzen. Der Iran weist die Vorwürfe zurück und begründet die Festnahmen üblicherweise mit dem Vorwurf der Spionage. (dpa, AFP)

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