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Schwere Vorwürfe gibt es gegen den Regisseur Dieter Wedel.

© Swen Pförtner/dpa

Update

Regisseur streitet Tat ab: Dieter Wedel wegen Vergewaltigung angeklagt

Die Staatsanwaltschaft München hatte 2018 Ermittlungen aufgenommen. Bei Verurteilung drohen zwei Jahre Haft.

Die Staatsanwaltschaft München I hat Anklage gegen den Regisseur Dieter Wedel (81) wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung erhoben. Das teilte die Behörde am Freitag mit. Wedel hat die Vorwürfe bestritten.

Es geht um einen Vorwurf aus dem Sommer 1996. Die Schauspielerin Jany Tempel gibt an, Wedel habe sie damals in einem Münchner Hotel zum Sex gezwungen. Damals, im Alter von 27 Jahren, habe sie für eine Rolle vorsprechen wollen.

Die 20-seitige Anklage führt nach Angaben der Staatsanwaltschaft mehr als 20 Zeugen, eine Gutachterin sowie Kalendereinträge als Beweismittel an. Weder Tempel noch ihr Anwalt Alexander Stevens wollten sich zunächst zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft äußern.

Die Vorwürfe wurden Anfang 2018 bekannt. Damals beschuldigten drei Schauspielerinnen Wedel im „Zeit-Magazin“, sie in den 90er Jahren sexuell bedrängt zu haben. Der Fall wurde der bekannteste in der deutschen #MeToo-Debatte, die 2017 ins Rollen gekommen war. Unter dem Hashtag #MeToo posteten vor allem Frauen in sozialen Netzwerken millionenfach ihre Erfahrungen mit sexuellen Übergriffen.

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Dieter Wedel, der mit TV-Mehrteilern wie „Der König von St. Pauli" oder "Der große Bellheim“ zu den bekanntesten deutschen Autoren und Regisseuren zählt, hat den Vorwürfen per eidesstattlicher Erklärung widersprochen. Ende August 2018 sagte er der „Bild“-Zeitung: „Inzwischen bin ich froh, dass es diese Ermittlungen gibt. Ich vertraue auf die Staatsanwaltschaft.“

Wedels Anwältin geht in die Offensive

Ob das noch stimmt? Seine Anwaltskanzlei in München, für die auch der CSU-Politiker und frühere Staatsminister Peter Gauweiler arbeitet, erklärte kurz nach Bekanntwerden der Anklage: „Das Ermittlungsverfahren, das von einer fast beispiellosen öffentlichen Vorverurteilung eingeleitet und begleitet wurde, dauert seit mehr als drei Jahren an, ohne dass sich in dieser Zeit durchgreifende neue Gesichtspunkte zur Belastung unseres 81-jährigen Mandanten ergeben haben.“ Das Geschehen, das diesem zur Last gelegt werde und das er bestreite, liege beinahe 25 Jahre zurück.

„Der Tatvorwurf“, sagte Rechtsanwältin Dörthe Korn, „beruht letztlich allein auf der Behauptung der Nebenklägerin, die diese gegenüber einem Presseorgan unter dem Vorbehalt machte, dass die angebliche Tat verjährt sei und die Wahrheit ihrer Beschuldigung nicht mehr in einem Gerichtsverfahren überprüft werden dürfe.“

Es drohen zwei Jahre Haft

Wenn die zuständige Strafkammer das Hauptverfahren eröffnen sollte, wird die Richtigkeit dieser Beschuldigung in der Hauptverhandlung zu klären sein. Es wäre nicht angemessen, das Verfahren weiter zum Gegenstand spekulativer Sensationsberichterstattung zu machen.

Wegen der Tatzeit gilt für die Anklage die Fassung des Strafgesetzbuchs für das Jahr 1987. Im Fall einer Verurteilung würden Wedel mindestens zwei Jahre Haft drohen. Die Ermittlungsbehörde erklärte die mehr als drei Jahre dauernden Ermittlungen bis zur Anklageerhebung mit dem lange zurückliegenden Tatvorwürfen. Wedel sei im Dezember 2019 vernommen worden und habe detailliert ausgesagt. Eine international anerkannte Rechtspsychologin habe dazu im November vergangenen Jahres ein aussagepsychologisches Gutachten vorgelegt. Als Beweismittel führe die 20-seitige Anklage diese Gutachterin sowie über 20 Zeugen auf und Beweismittel. Über die Zulassung der Anklage muss nun das Landgericht München I entscheiden.

Rücktritt in Bad Hersfeld

Nach Bekanntwerden der Vorwürfe war Wedel im Januar als Intendant der Bad Hersfelder Festspiele zurückgetreten. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft haben sich lange hingezogen - vor allem auch, weil Zeugen im Ausland vernommen werden mussten.

Ende Januar wies die Generalstaatsanwaltschaft München eine Fachaufsichtsbeschwerde von Tempels Anwalt Stevens über die lange Dauer gegen die Staatsanwaltschaft München I ab. „Die Sachbehandlung ist nicht zu beanstanden“, sagte ein Sprecher damals. Für Wedel gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in dem Strafverfahren die Unschuldsvermutung. Kommt es zum Prozess, wird er die Dimension des Verfahrens gegen Jörg Kachelmann annehmen. Der „Zeit“-Artikel war überschrieben: „Im Zwielicht“, die nächste Headline könnte lauten: „Im Rampenlicht“.

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