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Fake News von Jan Böhmermann?: Gericht sieht Ex-BSI-Chef Arne Schönbohm im Recht
Noch handelt es sich um eine vorläufige Einschätzung der Münchner Pressekammer. Fällt das Urteil im Sinn von Arne Schönbohm aus, kann es für das ZDF teuer werden.
Stand:
Dem ZDF drohen wegen eines Beitrages des „ZDF Magazin Royale“ von Moderator Jan Böhmermann eine herbe juristische Niederlage und möglicherweise Schadenersatzzahlungen in sechsstelliger Euro-Höhe. Wie unter anderem der „Focus“ berichtet, hat die Pressekammer des Landgerichts München der Klage des ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, in einer vorläufigen Erklärung in fünf entscheidenden Punkten Recht gegeben.
Die Klage von Schönbohm richtet sich gegen einen Beitrag des „ZDF Magazin Royale“ vom Oktober 2022. Schönbohm wirft Moderator Jan Böhmermann vor, ihn in dieser Sendung in Verbindung mit russischen Geheimdiensten gebracht zu haben. Bundesinnenministerin Nancy Faeser suspendierte ihn nach diesen Vorwürfen und versetzte ihn zur Akademie für öffentliche Verwaltung. Schönbohm hat das ZDF wegen der negativen Schlagzeilen und der daraufhin erfolgten unrechtmäßigen Suspendierung auf Schadensersatz in Höhe von 100.000 Euro verklagt. Das Münchner Landgericht hat einen Streitwert von 205.000 Euro angesetzt.
Vorwürfe gegen Schönbohm „entsprachen nicht der Wahrheit“
Die disziplinarischen Untersuchungen, unter anderem durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, hatten seinerzeit ein halbes Jahr gedauert und Schönbohm vom Vorwurf der Nähe zu russischen Geheimdiensten entlastet. Auch die Pressekammer des Münchner Landgerichts ließ nun laut „Focus“ erkennen, „dass die kolportierte Nähe des Ex-BSI-Chefs zu Geheimdienstlern über einen Cybersicherheitsverein nicht der Wahrheit entsprach“.
In der mündlichen Verhandlung in München wiesen die Anwälte des ZDF diese Fake-News-Vorwürfe zurück. Die Redaktion von Jan Böhmermann habe korrekt recherchiert, hielten sie entgegen. Aus der ZDF-Mediathek ist der inkriminierte Beitrag des „ZDF Magazin Royale“ ohne Angabe von Gründen entfernt worden. Im Youtube-Channel des Magazins befindet sich die Sendung jedoch weiterhin.
Schönbohm selbst war während der vordisziplinarischen Untersuchungen untersagt worden, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Erst nach seiner Entlastung konnte er aktiv werden und klagte gegen die Bundesinnenministerin wegen Verletzung der Fürsorgepflicht und gegen das ZDF wegen falscher Berichterstattung.
Ein Urteil des Münchner Landgerichts wird für den 28. November erwartet.
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