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Galerist klagt gegen Roman: Johann König scheitert mit einstweiliger Verfügung
Der Galerist Johann König und seine Frau erkennen sich in Romanfiguren wieder. Das Hamburger Landgericht weist ihre Klage gegen „Innerstädtischer Tod“ zurück. König wil Beschwerde einlegen.
Von Gerrit Bartels
Stand:
Das Hamburger Landgericht hat sich beeilt mit der Lektüre des Romans „Innerstädtischer Tod“ von Christoph Peters. Und es hat am Dienstagnachmittag den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Roman, die der Berliner Galerist Johann König und seine Frau erwirken wollten, zurückgewiesen.
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