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Claudia Nothelle arbeitete als Chefredakteurin und bis 2016 als Programmdirektorin für den Rundfunk Berlin-Brandenburg.

© dpa/dpaweb/A3749 Steffen Kugler

Gerichts-Klatsche für den RBB: Verträge aus der Saus- und Braus-Ära schaden dem Sender weiterhin

Die frühere Programmdirektorin Claudia Nothelle darf weiter 8437 Euro monatliches Ruhegeld beziehen und gleichzeitig als Hochschulprofessorin verdienen.

Joachim Huber
Ein Kommentar von Joachim Huber

Stand:

„Voll verloren“, so bewertete eine Sprecherin des Arbeitsgerichts Berlin das Urteil. Voll gewonnen, so geht die frühere Programmdirektorin des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB), Claudia Nothelle, aus dem Prozess. Sie hatte gegen ihren früheren Sender geklagt, der im Dezember 2023 die Zahlung des monatlichen Ruhegeldes von 8.437 Euro eingestellt und zudem seit 2020 überwiesene Beträge in Höhe von rund 400.000 Euro zurückgefordert hatte. 2016 hatte Nothelle den RBB aus freien Stücken verlassen.

Die Praxis des Ruhegeldes, also üppige Zahlungen zwischen Ausscheiden und Rente, ist keine öffentlich-rechtliche Erfindung, sondern auf vielen Managementebenen gang und gäbe. Für das öffentlich-rechtliche System ist es mittlerweile zur Belastung geworden, weil es in der angespannten Finanzsituation wie fehlgeleitetes Wirtschaften bis hin zur Verschwendung wirkt.

250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen gehen

Besonders beim RBB: Der Sender muss heftig sparen, bis zu 250 angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen ihren Arbeitsplatz verlieren. Da wirkt das üppige Ruhegeld für Nothelle befremdlich, zumal sie seit 2017 als Professorin für Fernsehjournalismus an der Hochschule Magdeburg-Stendal arbeitet. Gehalt plus Ruhegeld lassen knapp 15.000 Euro monatlich auf ihr Konto fließen.

Dieses doppelte Einkommen aus Arbeit und Nichtarbeit wird das Bild des öffentlich-rechtlichen Systems weiter beschädigen, aber der RBB, der glaubte, den Vertrag mit Nothelle wegen „Sittenwidrigkeit“ angreifen zu können, hätte sich die Vereinbarung genauer anschauen müssen. Das Arbeitsgericht stellte unmissverständlich fest, dass Einkünfte aus der Hochschultätigkeit Nothelles nicht auf das Ruhegeld anzurechnen sind, da eine entsprechende vertragliche Regelung fehlt.

Der Vertrag mit Claudia Nothelle stammt aus der Saus-und-Braus-Ära des RBB, als Management und Gremien Personalfragen schlichtweg mit Geld und entsprechend fragwürdigen Verträgen aus der Welt schaffen wollten. Das rächt sich jetzt, die amtierende Senderspitze um die Intendantin Ulrike Demmer wird dieser Vergangenheit nicht entkommen. Es ist ja schon absurd, dass der RBB in Sachen Ruhegelder quasi gegen sich selbst klagen muss.

Claudia Nothelle jedenfalls wollte nach ihrem Abgang mit 54 Jahren nicht mit ihrem Ruhegeld nicht zur Ruhe kommen. Sie wurde Professorin für Fernsehjournalismus und hat vor Gericht erfolgreich für ihr doppeltes Einkommen gestritten.

Ist nun moralisch fragwürdig, was rechtlich zulässig ist? Das muss die Vizepräsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, das muss Claudia Nothelle für sich entscheiden.

Anm. d. Red.: In einer früheren Version dieses Artikels hieß es: „Das Ruhegeld nebst Abfindung war vertraglich vereinbart worden, als Nothelle den RBB Ende 2016 aus freien Stücken verließ.“ Tatsächlich war die Vereinbarung bereits Bestandteil des Direktorenvertrags, den Claudia Nothelle 2012 mit dem RBB unter der damaligen Intendantin Dagmar Reim abschloss.

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