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Honorarkräfte an Musikschulen: Übergangsfrist für freischaffende Lehrkräfte bis Ende 2026
Laut Gerichtsurteil müssen Honorarkräfte an Musikschulen festangestellt werden. Aber den Ländern und Kommunen fehlt das Geld. Nun dürfen die Freien laut einem Bundesbeschluss erst mal weiterarbeiten.
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Aufgeschoben, nicht aufgehoben: Nachdem die Musikschulen in Deutschland in Folge des „Herrenberg-Urteils“ eigentlich verpflichtet sind, ihre freiberuflichen Lehrkräfte sozialversicherungspflichtig anzustellen, ihnen dazu jedoch meist die Mittel fehlen, hat der Bundestag nun eine Übergangsfrist beschlossen. Damit, so der Deutsche Musikrat, sorgt er für eine temporäre Erleichterung.
Laut Beschluss wird bei einer entsprechenden Prüfung durch die Rentenversicherung die Versicherungspflicht erst ab 1. Januar 2027 zwingend. Das seit Sommer 2024 geltende, Ende Januar auslaufende Moratorium wurde also quasi verlängert. Allerdings müssen die Honorarkräfte ihrer Selbstständigkeit vorerst zustimmen. Wer nicht zustimmt und eine Festanstellung fordert, dem droht das Ende der Honorartätigkeit.
Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrats, begrüßt die Übergangsfrist. Gleichwohl fordert sie die Musikschulträger dazu auf, notwendige Gelder für die Lehrkräfte bereitzustellen. Zudem sei im Sinne flexibler Angebote zu prüfen, wie künftig zusätzlich Honorarkräfte eingesetzt werden könnten. Bis 2027 müssten für alle Lehrkräfte klare und rechtssichere Lösungen gefunden werden.
Der Landesmusikrat Berlin hält außerdem seine Forderung nach umgehender Festanstellung der Berliner Musikschullehrkräfte unverändert aufrecht. Dieser Prozess müsse unbeirrt fortgesetzt werden, denn nur so könnten die im Berliner Schulgesetz verankerten Öffentlichen Musikschulen zukunftsfähig aufgestellt werden. Für Rechtssicherheit und gegen die drohenden Rausschmisse wegen sogenannter Scheinselbstständigkeit hatten die Berliner Musikschulen im letzten Jahr mehrfach vor dem Abgeordnetenhaus demonstriert.
In anderen Bundesländern haben viele Städte und Kommunen die Musikschullehrer:innen seit dem „Herrenberg-Urteil“ des Bundessozialgerichts von 2022 inzwischen angestellt. Berlin ist laut Landesmusikrat bundesweit Schlusslicht bei der Festanstellungsquote. Dabei wünschten viele Lehrkräfte ein Ende ihrer oft prekären Arbeitsverhältnisse.
Dem Landesmusikrat zufolge werden von den 60.000 Berliner Musikschüler:innen 45.000 von Honorarkräften unterrichtet. Kultursenator Joe Chialo hatte letztes Jahr berechnet, dass die Anstellung der rund 2000 freischaffenden Lehrer:innen 20 Millionen Euro kosten würde. Geld, das im Landeshaushalt fehlt.
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