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Der Galerist Johann König.

© Tagesspiegel/Doris Spiekermann-Klaas

Johann König vs Luchterhand Verlag: Unterlassungsklage beflügelt Buchverkauf

Der Galerist Johann König sieht durch Christoph Peters’ Roman „Innerstädtischer Tod“ seine Persönlichkeitsrechte verletzt und will ihn verbieten lassen. Momentan sorgt er jedoch vor allem für einen ungeahnten Erfolg des Romans.

Stand:

Es war der 28. Dezember des vergangenen Jahres, als der Berliner Galerist Johann König davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass es da diesen Roman „Innerstädtischer Tod“ von Christoph Peters gebe und er möglicherweise das reale Vorbild für den Roman-Galeristen Konrad Raspe abgegeben habe.

König recherchierte, hörte sich Rezensionen an und beauftragte dann die Kanzlei des renommierten Anwalts Christian Schertz, gegen den Roman zu klagen und diesen wegen der Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte und der seiner Frau verbieten zu lassen.

Lange drei Monate also, nachdem „Innerstädtischer Tod“ veröffentlicht worden war und für wenig Aufsehen selbst in der Literaturöffentlichkeit gesorgt hatte. Jetzt aber, da der Antrag auf Einstweilige Verfügung beim Hamburger Landgericht eingereicht worden ist, ist der Roman von Christoph Peters in aller Munde; auf einmal besteht großes Interesse daran.

Das kommt dem zum Random-House-Konzern gehörenden Luchterhand Verlag, bei dem das Peters-Werk erscheint, sehr gelegen.

Am vergangenen Wochenende schaltete Luchterhand in der Printausgabe der „Süddeutschen Zeitung“ eine große Anzeige, um „Innerstädtischer Tod“ als Abschluss einer Romantrilogie noch einmal zu bewerben. Und das durchaus genüsslich mit dem Zitat eines Literaturkritikers der „FAZ“: „Ein kunstvoll fiktionalisierter Roman.“

Die Verkäufe haben im Anschluss an die zahlreichen Presseberichte über das drohende Buchverbot angezogen.

Der Luchterhand Verlag in einer Mitteilung

Auf Anfrage teilte der Verlag allerdings mit, vorerst keine weiteren Werbemaßnahmen zu planen. „Die Verkäufe haben im Anschluss an die zahlreichen Presseberichte über das drohende Buchverbot angezogen. Solange das Buch weiterhin ungestört lieferbar und nachgefragt ist, werden wir die Nachfrage mit allen branchenüblichen Maßnahmen bedienen.“

Bislang kann es also nicht besser laufen für Peters und seinen Verlag, auch vor Gericht. Denn dieses ist weit entfernt davon, dem Antrag auf eine Einstweilige Verfügung stattzugeben. Es liest nämlich gerade den Roman und will erst „in den nächsten Wochen“ entscheiden, wie es weiter verfährt. Danach wird es mutmaßlich öffentlich über den Fall verhandeln und beide Seiten zu Gehör kommen lassen.

Man kann davon ausgehen, dass sich das Interesse an dem Roman dann noch einmal steigert – und alle Welt diskutiert, ob der Romangalerist aus dem Werk Johann König sehr ähnelt oder eben kunstvoll fiktionalisiert wurde. Ob das in Königs Sinn sein kann?  

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