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EU gegen USA: Kulturrat warnt vor TTIP

Der Deutsche Kulturrat fordert den Abbruch der Verhandlungen zum Freihandelsabkommen zwischen - und einen Neustart auf Basis definierter Grundsätze.

Gemessen an den Auswirkungen, den ein Abschluss des Transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA auf das tägliche Leben haben würde, ist die öffentliche Aufmerksamkeit verschwindend gering. Allein der Kultursektor macht sich bemerkbar, weil bei einer vollständigen Liberalisierung, wie sie die USA und die dortigen Medienkonzerne anstreben, die europäischen Fördermechanismen für Kultur als „diskriminierend“ infrage stünden.

Frühzeitig ist dem Verhandlungsmandat, das der EU-Kommission erteilt worden ist, eine "exception culturelle" beigegeben worden. Insbesondere wird die Unesco-Konvention zum Schutz kultureller Vielfalt genannt – die allerdings die USA nie ratifiziert haben und deren Inhalt denkbar weit entfernt von der amerikanischen Auffassung von privater und gesponserter Kulturfinanzierung ist.

Der Deutsche Kulturrat fordert darum nichts weniger als den Abbruch der Verhandlungen und einen Neustart auf Basis definierter Grundsätze. Das beginnt mit dem Kulturbegriff, der zwischen Europa und Nordamerika denkbar weit auseinanderklafft. Die neuen Medien sind das eklatanteste Beispiel für unterschiedliche Auffassungen: Gehören sie zum Kulturbereich oder zum (technischen) Bereich der Kommunikation? Wer dächte, wenn er Amazon hört, nicht sofort an die Buchpreisbindung, die als „nichttarifäres Handelshindernis“ gebrandmarkt werden könnte, auch wenn sich die Konzerne derzeit noch großzügig über ihre Beibehaltung insbesondere auf dem großen deutschen Markt äußern?

"Kulturelle Vielfalt ist ein Wert, selbst wenn sie den Handel stört"

Der Kulturrat fordert ein „gemischtes“ Abkommen, das nicht nur von der EU, sondern auch von den einzelnen Mitgliedsstaaten ratifiziert werden müsste. Das TTIP, einmal abgeschlossen, wäre indessen nicht mehr veränderbar und würde den globalen Konzernen Rechte einräumen, die sie auf eine quasistaatliche Ebene heben, einschließlich Klagerecht und Schadenersatzforderungen gegenüber nationalen Regelungen.

Das TTIP wird mit sogenannten Negativlisten verhandelt, es werden also Bereiche genannt, die von den ansonsten völlig unbegrenzten Verhandlungen ausgenommen sind, wie etwa – auf Wunsch Frankreichs – die nationale Filmförderung. Was jedoch ist mit künftigen Entwicklungen? Die fallen durchs Raster. Daher fordert der Kulturrat Positivlisten: Worüber verhandelt werden darf, wird zuvor festgelegt, und nur darüber wird gesprochen. Die öffentlichen Förderinstrumente dürften dabei nicht angetastet werden, vom Stadttheater bis zum öffentlich-rechtliche Fernsehen, auf das die Medienindustrie Hollywoods ein besonderes Auge geworfen hat.

Kulturelle Vielfalt, betonten Kulturratspräsident Christian Höppner und sein umtriebiger Geschäftsführer Olaf Zimmermann gestern vor der Presse, sei „ein Wert an sich, selbst wenn sie den freien Handel stört“. Schwer vorstellbar, dass sich EU und USA einigen können, wenn die Kulturratsforderungen erst einmal bei der Bundesregierung und der bislang eisern schweigenden Kanzlerin Gehör gefunden haben.

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