STICHWORT URHEBERRECHT: Produzenten in der Netzfalle
Seitdem durch den Dienst Napster 1998 erstmals das Teilen von Musik im Netz zum Massenphänomen wurde, kämpft die Musikindustrie damit, dass Songs nicht mehr an physische Medien gebunden sind, über deren Verkauf Urheber und Verwerter Geld einnehmen können. Die Umsätze der Branche sanken dramatisch.
Seitdem durch den Dienst
Napster 1998 erstmals das Teilen von Musik im Netz zum Massenphänomen wurde, kämpft die
Musikindustrie damit,
dass Songs nicht mehr an physische Medien gebunden sind, über deren Verkauf Urheber und Verwerter Geld einnehmen können.
Die Umsätze der Branche
sanken dramatisch.
Nach dem Siegeszug der 2005 gegründeten Videoplattform Youtube kam es in Deutschland zum Rechtsstreit zwischen Google, das Youtube 2006 kaufte, und der Gema, der Gesellschaft für musikalische
Aufführungsrechte. Das drängte Tonträger und
legale Downloads zudem
an den Rand. Das im Urhebergesetz festgeschriebene Recht auf die Privatkopie sowie verfassungsrechtliche Bedenken gegen die präventive Überwachung von Privatrechnern machen es schwer, Filesharer zu belangen. Mit der
Forderung nach einer Kulturflatrate und der Förderung abgabenpflichtiger Down- load- und Streamingdienste versucht die Branche gegenzusteuern. jos
Am 16. April erschien in unserer Serie zum Urheberrecht eine Seite zur Literatur. Als nächstes: Film