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Bettina Jarasch, Spitzenkandidatin von Bündnis 90/Die Grünen, kommt mit ihrem Mann Oliver Jarasch zur Stimmabgabe zum Volksentscheid „Berlin 2030 Klimaneutral“.

© dpa/Christophe Gateau

Update

RBB-Personalien: Oliver Jarasch arbeitet crossmedial, Christoph Augenstein klagt weiter

RBB: Ende der Aufregung um den Ehemann von Bettina Jarasch, keine Einigung mit dem gekündigten Produktions- und Betriebsdirektor Christoph Augenstein

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg hat ja nicht immer ein glückliches Händchen bei der Besetzung von Posten und Aufgaben. So klagt mittlerweile die gesamte ehemalige Führungsspitze - Programmdirektor Jan Schulte-Kellinghaus ausgenommen - gegen ihre Kündigung vor dem Arbeitsgericht Berlin. Aber es gibt auch positive Nachrichten aus dem öffentlich-rechtlichen Sender. So scheint die Personalie Oliver Jarasch aus der Schusslinie gekommen zu sein. Der Ehemann der Grünen-Spitzenpolitikerin Bettina Jarasch kam unter Beobachtung, ob seine Aufgaben im RBB mit der politischen Tätigkeit seiner Ehefrau kollidieren könnten.

Im Crossmedialen Newscenter

Der Sender reagierte damals, indem Oliver Jarasch von Dezember 2020 innerhalb des RBB nicht mehr für inhaltliche Aufgaben verantwortlich zeichnete, sondern das Prozess- und Innovationsmanagement im Crossmedialen Newscenter leitete. Jarasch organisierte und koordinierte Arbeitsprozesse in der crossmedialen Zusammenarbeit.

„Die damals verabredete Struktur hat sich bewährt und zu keinen Interessenskollisionen geführt“, teilte der RBB am Dienstag auf Tagesspiegel-Anfrage mit. „Die heiße Wahlkampfphase von November 2022 bis Februar 2023 war nach unserer Einschätzung eine besondere Situation, daher hatte Herr Jarasch in dieser Zeit auf eigenen Wunsch hin für wenige Wochen Sonderaufgaben übernommen und war anschließend von Mitte Dezember bis nach dem Wahltag im Urlaub.“

Anders, ganz anders die Lage vor dem Arbeitsgericht Berlin. Nach einem ersten und gescheiterten Gütetermin mit der Juristischen Direktorin Susann Lange erschien am Montag der gekündigte Produktions- und Betriebsdirektor Christoph Augenstein vor Gericht. Zu einem positiven Ergebnis kam es nicht. Zwar schlossen seine Anwältin Kerstin Reiserer und der Anwalt, der den öffentlich-rechtlichen Sender vertritt, Gespräche nicht aus, die Positionen liegen aber weit auseinander. Das Gericht will den Fall nun am 8. November weiter prüfen, in Anwesenheit von Augenstein und Interims-Intendantin Katrin Vernau.

Klage gegen Kündigung

Der 59-jährige Augenstein wehrt sich gegen seine außerordentliche Kündigung Anfang Februar und fordert insgesamt mehr als 1,2 Millionen Euro vom Sender und von Vernau. Richter Arne Boyer machte in einer ersten Einschätzung deutlich, dass der RBB bei einem Urteil in wesentlichen Punkten schlechte Karten haben dürfte. Er nannte diverse Aspekte für mögliche Vergleichsverhandlungen.

Dazu könnte aus Sicht des Richters eine Reduzierung eines Ruhegeldes zählen, das Augenstein seinerzeit zugesichert wurde bei Vertragsende für die Zeit bis zur regulären Altersrente. Hintergrund ist, dass er aus einem unbefristeten Vertrag beim Westdeutschen Rundfunk (WDR) zum RBB wechselte, dort aber einen auf fünf Jahre befristeten Vertrag bekam. Eine Vereinbarung, die nach bisheriger Einschätzung von Richter Boyer nicht als „sittenwidrig“ zu werten ist. Wie die Klägerseite beim Termin erklärte, geht es um rund 750.000 Euro, weil der Vertrag Augensteins regulär Ende August endet. Zudem fordert ihr Mandant unter anderem rund 455.000 Euro Schadenersatz für erlaubte Nebentätigkeiten, die ihm verloren gegangen sind und etwa 25.000 Euro Schmerzensgeld. Hintergrund seiner Kündigung war, dass Direktoren eine Zulage rund um den ARD-Vorsitz bekommen haben, den der Sender seit 1. Januar 2022 bis zum Sommer innehatte.

Im Zentrum der RBB-Affäre stehen die fristlos entlassene Intendantin Patricia Schlesinger und der zurückgetretene Verwaltungsratschef Wolf-Dieter Wolf. Beide wiesen die Filzvorwürfe zurück. Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft ermittelt gegen beide, Schlesingers Ehemann sowie gegen den Verwaltungsdirektor und die Juristische Direktorin. Wie lange diese Ermittlungen noch dauern, ist unklar.

Unterdessen ist für diesen Freitag beim Arbeitsgericht Berlin ein Gütetermin zur Kündigung von Verwaltungsdirektor Hagen Brandstäter geplant. Im Juni soll es dann mit einem Kammertermin weitergehen im Fall der gekündigten Juristischen Direktorin. Und auch Ex-Intendantin Schlesinger ist nach ihrer fristlosen Entlassung vor das Landgericht Berlin gezogen und fordert die Zahlung ihrer Betriebsrente. Einen Termin für eine Verhandlung gibt es noch nicht, wie eine Gerichtssprecherin der dpa sagte.

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