
© dpa/Aurelien Morissard
Bewährungsstrafe für Schauspieler: Gérard Depardieu wegen sexueller Übergriffe schuldig gesprochen
Erstmals musste Filmikone Depardieu wegen Belästigungsvorwürfen vor Gericht – jetzt ist er verurteilt. Dabei hatte er auf einen Freispruch gepocht und will nun gegen das Urteil vorgehen.
Stand:
Der Prozess gegen den französischen Schauspieler Gérard Depardieu wegen sexueller Belästigung ist zu Ende gegangen: Das Strafgericht in Paris verhängte eine 18-monatige Haftstrafe für den 76-Jährigen, die vollständig zur Bewährung ausgesetzt ist.
Der Darsteller soll zudem in das französische Register für Sexualtäter aufgenommen werden. Depardieu, der bei der Urteilsverkündung nicht persönlich anwesend war, hatte die Vorwürfe bestritten. Er will nach den Worten seines Anwalts gegen seine Verurteilung vorgehen. „Er wird natürlich Berufung einlegen“, sagte Jérémie Assous nach dem Urteilsspruch. Es ist noch nicht rechtskräftig.
Zwei Frauen – eine Ausstatterin und eine Regieassistentin – haben Depardieu vorgeworfen, sie bei Dreharbeiten zu dem Film „Die grünen Fensterläden“ (Les volets verts) im Jahr 2021 obszön angesprochen und unangemessen berührt zu haben. Beide schilderten vor Gericht, dass der Darsteller sie an Busen und Po begrapscht habe. Die Staatsanwaltschaft stuft die Übergriffe als vorsätzlich ein.
Der Schauspieler bestritt, die beiden Frauen sexuell belästigt zu haben. Im Fall der Ausstatterin räumte er ein, sie an den Hüften berührt zu haben – betonte jedoch, dies sei nicht sexuell motiviert gewesen.
Verteidigung fordert Freispruch
Sein Anwalt Jérémie Assous forderte früh die Einstellung des Verfahrens wegen angeblicher Verfahrensmängel, sprach von „erfundenen Anschuldigungen“ und warf der Staatsanwaltschaft vor, entlastende Zeugen systematisch ignoriert zu haben.
In einem über dreistündigen Plädoyer griff er die Glaubwürdigkeit der Klägerinnen an und stellte deren finanzielle Interessen in den Vordergrund. Gleichzeitig präsentierte er zahlreiche Entlastungszeugen aus Depardieus Umfeld. „Ich will, dass dieser Alptraum endet“, sagte der Anwalt. „Ich will, dass die Hölle, in die man Gérard Depardieu geworfen hat, aufhört.“
„Ich bin menschlich, aber oft unbeholfen“
Vor Gericht hat sich Depardieu selbst „menschlich, aber oft unbeholfen“ beschrieben. Seine grobe Art sei Teil seiner Persönlichkeit, doch sie bedeute nicht, dass er Frauen gegenüber übergriffig sei. Trotz der massiven Vorwürfe gegen ihn zeigte sich Depardieu uneinsichtig, was seine Wortwahl betrifft. „Es gibt einen Unterschied zwischen Derbheit und Vulgarität“, betonte er.
Dass seine Äußerungen als sexistisch oder unangemessen wahrgenommen würden, hielt er für eine Frage des gesellschaftlichen Wandels. „Jede Epoche hat ihre eigene Vulgarität, ihre eigene Sprache, ihren eigenen Slang.“ Dennoch gab er zu, dass er manchmal über das Ziel hinausschieße: „Ich sage Schweinereien.“ Doch für ihn seien sie nie mehr als das – Worte, die provozieren, aber nicht verletzen sollten.
Weitere Verfahren nicht ausgeschlossen
Bereits seit Jahren häufen sich Anschuldigungen sexueller Übergriffe gegen die französische Filmikone Depardieu. Einige von ihnen wurden auch anonym vorgebracht und nicht alle landeten bei der Justiz. Erstmals musste der Darsteller dafür nun vor Gericht.
Ein weiterer Prozess droht Depardieu wegen des Verdachts auf Vergewaltigung nach der Klage der Schauspielerin Charlotte Arnould. Depardieu streitet sämtliche Vorwürfe ab.
Der preisgekrönte Schauspieler hat in mehr als 200 Filmen gespielt, viele sind zu Klassikern des Kinos geworden, wie „Cyrano von Bergerac“, „Asterix und Obelix“ und „Die letzte Metro“. Wegen der Vielzahl an Anschuldigungen sowie missbilligender Äußerungen ist er in Frankreich mittlerweile zur äußerst umstrittenen Figur geworden. (AFP/dpa)
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: