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Laienrichter General Hermann Reinecke, Gerichtspräsident Roland Freisler und Volksgerichtsrat Paul Lämmle (v.l.) im Kammergericht am Kleistpark.

© imago/United Archives International

Ausstellung zur NS-Justiz: Schuldig bei Anklage

Justiz ohne Gnade: Die Berliner Topographie des Terrors dokumentiert erstmals umfassend die Geschichte des NS-Volksgerichtshofs.

Drei Männer haben den Arm zum Hitlergruß erhoben, zwei in Richterroben, einer in Wehrmachtsuniform. Sie stehen vor einer „Führerbüste“ und einer Hakenkreuzfahne, ihre Gesichter zeigen grimmige Entschlossenheit. Das Foto, aufgenommen im August 1944 im Berliner Kammergericht am Kleistpark, ist ein Dokument des Schreckens. Vor dem Ersten Senat des Volksgerichtshofs wurde in diesen Wochen gegen die Verschwörer verhandelt, die am 20. Juli versucht hatten, Adolf Hitler mit einer Bombe zu töten.

Die Urteile standen vorab fest. „Das Strafgericht, das jetzt vollzogen werden muss, muss geschichtliche Ausmaße haben“, schrieb Propagandaminister Joseph Goebbels in seinem Tagebuch. „Auch, die eine unklare Stellung bezogen haben, haben die Todesstrafe verdient.“ Alle acht Angeklagten des ersten Prozesses – unter ihnen Erwin von Witzleben, Peter Graf Yorck von Wartenburg und Erich Hoepner – wurden hingerichtet. Bis Kriegsende sind in über 50 weiteren Prozessen mehr als 100 weitere Beschuldigte zum Tode verurteilt worden. Hitler selbst hatte angeordnet, dass die Offiziere, die sich am Umsturzversuch beteiligt hatten, aus der Wehrmacht ausgestoßen und nicht von einem Militärgericht, sondern dem Volksgerichtshof angeklagt wurden. Als gnadenloser Vollstrecker seines Willens fungierte der Gerichtspräsident Roland Freisler. Er ist der Mann in der Mitte des Schwarz-Weiß-Fotos aus dem August 1944.

Nun hängt es, plakatgroß reproduziert, im Zentrum der Ausstellung „Terror durch ,Recht‘ “, mit der die Topographie des Terrors die Geschichte des Volksgerichtshofs dokumentiert. Davor stehen Tische mit Informationen über Richter, Staatsanwälte und Prozesse, an den Wänden Fotos und Biografien einiger Opfer – der Aufbau ähnelt einem Gerichtsaal. Mehr als 70 Jahre nach Kriegsende ist dies die erste umfassende Schau über eine Behörde, die wie keine andere für die nationalsozialistische Unrechtsjustiz steht.

Am Volksgerichtshof boten sich Karrierechancen für eifrige Juristen

Um Gerechtigkeit ging es von Anfang an nicht, eher um Propaganda und Abschreckung. Ausschlaggebend für die Gründung des Volksgerichtshofs war 1934 ein Urteil des Reichsgerichts, das im Reichtagsbrandprozess den Hauptangeklagten Marinus van der Lubbe für schuldig befand und zum Tode verurteilte, die anderen vier ebenfalls kommunistischen Verdächtigen aber freisprach. Um solche „Fehlurteile“ künftig zu verhindern, entzogen die Nationalsozialisten dem Reichsgericht die Zuständigkeit für Hoch- und Landesverrat und übertrugen sie dem neugeschaffenen obersten politischen Gericht. Das Tribunal war zunächst ein Sondergericht, bevor es 1936 zum ordentlichen Gericht aufstieg, mit eigenem Etat, Stellenplan und auf Lebenszeit ernannten Richtern. Hier boten sich Karrierechancen für eifrige und anpassungswillige Juristen.

Roland Freisler war Karrierist und Überzeugungstäter

"Der Volksgerichtshof wird sich stets bemühen, so zu urteilen, wie er glaubt, dass Sie, mein Führer, den Fall selbst beurteilen würden“, versprach Roland Freisler. Der ehemalige Rechtsanwalt, 1893 in Celle geboren, war beides: Karrierist und Überzeugungstäter. Er hatte als NSDAP-Abgeordneter im Reichstag gesessen und als Staatssekretär des Reichsjustizministeriums im Januar 1942 an der WannseeKonferenz teilgenommen, bei der die Ermordung der europäischen Juden besprochen worden war. Schon sein Vorgänger Otto Thierack, von dem Freisler im August 1942 die Präsidentschaft des Volksgerichtshofs übernahm, hatte in Schauprozessen gegen Regimegegner auf demonstrative Härte gesetzt.

Dazu gehörte ein Verfahren gegen den jüdischen Rechtsanwalt Herbert Michaelis, dem man 1939 vorwarf, für die verbotene KPD in Hamburg gearbeitet zu haben, und der zum Tode verurteilt wurde. „Rechtsanwalt, Teppichbetrüger und Hochverräter“ überschrieb der „Völkische Beobachter“ einen Prozessbericht. Illustriert ist der Text mit einer Zeichnung, die den Angeklagten mit antisemitischen Stereotypen karikiert, gebeugten Schultern und große Ohren. Die Bildzeile lautet: „Gestalt und Haltung kennzeichnen deutlich die Artfremdheit.“ Im Kampf gegen „Staatsfeinde“ arbeiteten Juristen, Gestapo-Beamte und Journalisten eng zusammen. Zu den weiteren Angeklagten, die mit Michaelis vor Gericht standen, gehörte auch Dagobert Biermann, der Vater von Wolf Biermann. Er starb 1943 in Auschwitz.

Die Bekanntmachung der Todesurteile sollte Angst verbreiten

Signalrote Bekanntmachungen verkündeten auf Litfaßsäulen, dass ein „Hochverräter“ verurteilt und hingerichtet worden war. Sie sollten Angst verbreiten, deshalb mussten sie schon farblich auffallen. Zwischen Verhaftung, Anklageerhebung und Urteilsvollstreckung lagen manchmal nur wenige Tage. Eine Strategie des kurzen Prozesses, die Freisler weiter radikalisierte. In seiner Ägide war jedes zweite Urteil ein Todesurteil. Mehr als 2600 Menschen mussten nach den von Freisler geführten Verhandlungen ermordet, darunter Hans und Sophie Scholl sowie sechs weitere Mitglieder der studentischen Widerstandsgruppe Weiße Rose.
Um die Geschwister Scholl und ihre Freunde anzuklagen, fuhr Freisler eigens mit seinem Senat nach München. Überhaupt fand ein Drittel der Prozesse des Volksgerichtshofes außerhalb Berlins statt, das sollte die „erzieherische Wirkung“ erhöhen.

Der Volksgerichtshof reiste durch ganz Deutschland

Je größer der Teil Europas wurden, den das Deutsche Reich ab 1939 eroberte, desto länger wurden die Reisewege. 1943 verurteilte der Volksgerichtshof in Wuppertal 16 Angehörige der belgischen Resistance-Gruppe „De Zwarte Hand“ zum Tod, in Wien erging im Gleichen Jahr das Todesurteil gegen Johanna Cupal, eine 24-jährige Tschechin, die ihren Bruder mit Lebensmitteln versorgt hatte. Sie war im vierten Monat schwanger. Ludwig Cupal, der Bruder, war als britischer Fallschirmagent über dem „Protektorat Böhmen und Mähren“ abgesetzt worden, um Anschläge gegen die deutschen Besatzer vorzubereiten. Auch Michal Cupal, der Vater, starb unter dem Fallbeil. Selbst kleinste Vergehen wurden mit dem Tod bestraft. Der Arbeiter Erich Deibel starb, weil er die kommunistische Parole „Arbeiter helft Russland – Streikt – auf für die KPD“ an eine Toilettenwand der Buderus-Stahlwerke in Wetzlar geschrieben hatte. Freisler, der „Blutrichter“, genoss es, seine Macht auszuspielen. Verhandlungen führte er brüllend, gerne demütigte er die Angeklagten. Von der Brutalität seines Auftretens kann man sich in der Audio- und Videostation der Ausstellung überzeugen. Den Juristen Josef Wirmer, angeklagt in einem der Prozesse nach dem 20. Juli, verhöhnt Freisler mit triumphierender Tenorstimme als „feines Früchtchen“ und bellt ihn an: „Werden Sie hier nicht unverschämt, mit Ihnen werden wir fertig.“ Den Leutnant Albrecht von Hagen, der Sprengstoff für Stauffenbergs Attentat besorgt hatte, schreit er an: „Was für ein Lump müssen Sie sein?!“ Helmut Schmidt erinnerte sich 1946: „Die Prozedur war ausschließlich auf menschliche Entwürdigung und seelische Vernichtung abgestellt. Es war so bedrückend, dass ich es nicht vermochte, auch den zweiten Tag wieder hinzugehen“. Der spätere Bundeskanzler war als junger Wehrmachtsoffizier zu einem Prozess abkommandiert worden. Für die Verbrechen des Volksgerichtshofes – das zeigt der Epilog der von Claudia Steur kuratierten Ausstellung – wurden nur wenige Täter belangt. „Der Dolch des Mörders war unter der Robe des Juristen verborgen“, lautet ein berühmter Satz aus dem Urteil im alliierten Kriegsverbrecherprozess gegen die NS-Spitzenjuristen. Doch die Strafen fielen milde aus, und später bemühten sich weder die Bundesrepublik noch die DDR sonderlich um Aufklärung.

Ein führender Staatsanwalt wurde nach dem Krieg nur als "Mittäter" eingestuft

Viele Täter konnten ihre Laufbahn fortsetzen, oft sogar im Staatsdienst. Eine „zweite Schuld“ (Ralph Giordano), die auf einer ganzen Ausstellungswand dokumentiert wird. Hermann Reinecke, der Laienrichter links neben Freisler auf dem Foto vor dem Hakenkreuz, war an 185 Todesurteilen in den Prozessen zum 20. Juli beteiligt. Er wurde 1948 zu lebenslanger Haft verurteilt, kam aber 1954 frei. Staatsanwalt Heinrich von Zeschau, der mindestens 21-mal für Todesstrafen plädierte, wurde als „Mitläufer“ eingestuft und niemals juristisch belangt.
Roland Freisler starb im Februar 1945 bei einem Luftangriff auf Berlin. Die Rente der Kriegsopferfürsorge für seine Witwe wurde 1974 aufgestockt. Begründung: Wenn ihr Ehemann den Krieg überlebt hätte, würde er in leitender Funktion ein hohes Einkommen erzielt haben.

Topographie des Terrors, Berlin-Kreuzberg, Niederkirchnerstr. 8, bis 21. Oktober. Täglich 10 bis20 Uhr, Eintritt frei. Der Katalog kostet 16 €.

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