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Der französisch-polnische Regisseur und ehemalige Präsident der Jury, Roman Polanski, erscheint auf dem roten Teppich des 45. US-Filmfestivals in Deauville (Archivbild vom 7. September 2019).

© AFP/LOIC VENANCE

Soll Minderjährige alkoholisiert und missbraucht haben: Neuer Vergewaltigungsvorwurf gegen Regisseur Polanski in den USA

Roman Polanski wird seit mehr als 40 Jahren von der amerikanischen Justiz wegen Missbrauchs einer Minderjährigen verfolgt. In den USA gibt es nun einen neuen Vergewaltigungsvorwurf aus dem Jahr 1973.

Der gefeierte und umstrittene Regisseur Roman Polanski wird erneut mit dem Vorwurf der Vergewaltigung von Minderjährigen konfrontiert. In Kalifornien hat eine nicht namentlich genannte Frau eine Zivilklage gegen den Weltstar eingereicht.

Polanski habe die damals Minderjährige 1973 in seinem Haus in Los Angeles unter Alkohol gesetzt und vergewaltigt, sagte die Anwältin der Klägerin, Gloria Allred, am Dienstag (Ortszeit) auf einer Pressekonferenz. Ein Richter habe August 2025 als Prozesstermin anberaumt, teilte die Anwältin mit.

Polanski (90) ließ die Vorwürfe durch seine Anwälte zurückweisen. „Mr. Polanski weist die Vorwürfe in der Klage entschieden zurück und er glaubt, dass das Gericht der richtige Ort ist, um diesen Fall zu verhandeln“, hieß es in einer Mitteilung seines Anwalts Alexander Rufus-Isaacs, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Der Vorwurf der Klägerin

Die Klägerin behauptet, sie habe Polanski 1973 auf einer Party kennengelernt und wenige Monate später eine Einladung zu einem Essen angenommen. Der Regisseur habe demnach gewusst, dass sie minderjährig war. Er habe ihr in seinem Haus und in einem Restaurant Tequila zu trinken gegeben. Ihr sei schlecht geworden. Sie erinnere sich daran, in seinem Bett aufzuwachen und sich gegen seine sexuellen Übergriffe zu wehren. Sie habe deutlich Nein gesagt, doch Polanski habe dies ignoriert. Die Klage führt Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und Zufügung seelischen Leides auf.

In einem Zivilverfahren müsse der Angeklagte nicht vor Gericht erscheinen, sagte Allred. Häufig kommt es in derartigen Klagen mit Schadenersatzforderungen zu einer außergerichtlichen Einigung statt eines Verfahrens.

Polanski ist seit 1978 auf der Flucht

Der französisch-polnische Regisseur ist nach einer Anklage wegen Sex mit einer Minderjährigen seit 1978 vor den US-Behörden auf der Flucht. Polanski hatte damals unerlaubten Sex mit einer 13-Jährigen zugegeben, eine Vergewaltigung aber abgestritten. Er setzte sich aus den USA ab, als sich ein Schuldspruch und eine Haftstrafe abzeichneten. Seitdem lebt er überwiegend in Frankreich und vermeidet Länder zu besuchen, die mit den USA ein Auslieferungsabkommen haben.

Besonders seit dem Aufkommen der #MeToo-Bewegung im Jahr 2017 haben mehrere Frauen Polanski des sexuellen Missbrauchs vor allem in den 1970er-Jahren beschuldigt. Vorwürfe, die er bestreitet. Im Zuge von #MeToo wurde Polanski 2018 auch aus der Oscar-Akademie geworfen. Für viele ist er mittlerweile zur unerwünschten Person geworden.

In Paris muss er sich derzeit wegen des Vorwurfs der Verleumdung verantworten. Die britische Schauspielerin Charlotte Lewis hatte Polanski beschuldigt, sie in den 1980er Jahren sexuell missbraucht zu haben. Sie sei zu dem Zeitpunkt 16 Jahre alt gewesen. Polanski hatte die Vorwürfe als Lüge zurückgewiesen.

In einem Interview der Illustrierten „Paris Match“ hatte er Ende 2019 zudem auf Aussagen der Schauspielerin verwiesen, die die Vorwürfe seiner Meinung nach infrage stellten: „Die grundlegende Eigenschaft eines guten Lügners ist ein ausgezeichnetes Gedächtnis“, hatte Polanski gesagt. „Charlotte Lewis wird immer in der Liste meiner Anklägerinnen aufgeführt, ohne je auf diese Widersprüche hinzuweisen.“ Um diese Äußerungen geht es nun vor Gericht.

Zum Prozessauftakt vergangene Woche erschien er nicht im Gerichtssaal. Ein Urteil soll am 14. Mai fallen. Neben dem Filmemacher muss sich auch die Herausgeberin der „Paris Match“ verantworten. (dpa)

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