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Kultur: Wer kopiert, zahlt

Die Urheberrechtsnovelle in der Diskussion: Ministerin Zypries stärkt die Kreativen

Politik ist auch die Kunst der Binsenweisheiten. „Ohne Originale“, so Bundeskanzler Gerhard Schröder zur anstehenden Novelle des Urheberrechts, „gibt es keine Kopien.“ Darauf können sich Autoren, Musiker, Schauspieler und Wissenschaftler mühelos mit Verlegern, Produzenten, Computer- und Kopiergeräteherstellern verständigen. Die Differenzen beginnen bei der Frage: Wer erhält welches Recht zur Produktion von Originalen? Und: Unter welchen Umständen sind Kopien erlaubt? Es geht um viel Geld. 5,3 Prozent des europäischen Bruttoinlandsprodukts werden, so die EU, mit der Verwertung von Urheberrechten erwirtschaftet. Da weist eine Binsenweisheit so sicher den Ausweg wie eine Taschenlampe durch den helllichten Tag.

Die Gegensätze scheinen unüberbrückbar. Wie ist zu vermitteln zwischen der Industrie, die keine Abgaben für ihre Geräte zahlen will, und Autoren, Komponisten, Sängern und Musikern sowie deren Produzenten, die von ihrer Arbeit leben wollen? Die Musikbranche etwa musste durch Privatkopien aus dem Internet Umsatzeinbrüche von 40 Prozent hinnehmen. Daher sind sich Kreative und Verwerter, so sehr sie sich auch seit Jahren über das Urhebervertragsrecht streiten, diesmal weitgehend einig. Der „Zweite Korb“, wie die nationalen Regelungen des Urheberrechts heißen (der erste Teil trat im September 2003 in Kraft), schafft neue Allianzen.

Um ihnen Gehör zu verschaffen, lud die VG Wort, die für Kopien jeder Art Gebühren erhebt und an 300000 Autoren und 6000 Verlage weiterreicht, am Montagabend in das Berliner Magnushaus. „Ein Korb für Künstler“ hieß das Symposium zweideutig, weshalb Bundesjustizministerin Brigitte Zypries sogleich beteuerte: Sie halte es wie die Vorgängerregierung, die mit dem Urhebervertragsrecht die Stellung der Kreativen gegenüber den Medienunternehmen stärkte. Das sahen Nobelpreisträger Günter Grass, der Journalist Heribert Prantl („Süddeutsche Zeitung“), der Krimi- und Drehbuchautor Fred Breinersdorfer (Verband deutscher Schriftsteller) und der Wissenschaftsverleger Wulf D. von Lucius freilich anders.

Immerhin: Privatkopien mit digitalen Geräten sind weiterhin erlaubt, sofern die Produzenten dies nicht durch technische Vorrichtungen (Digital Rights Management) verhindern. Bibliotheken können Werke an Bildschirmen zugänglich machen und Zeitschriftenartikel versenden. Unzufrieden zeigten sich Grass & Co bei der Regelung zur Entschädigungen für Privatkopien. Die Vergütung, die Copyshops, Schulen, Universitäten und Bibliotheken für Kopiergeräte entrichten, beträgt seit 1985 zwei Pfennig pro Seite – eine „reale Enteignung“, wetterte Heribert Prantl. Der neue Entwurf erwähnt die Vergütung nicht einmal – anders als die Geräteabgabe, die Hersteller und Importeure von Kopiergeräten, Kassetten- und Videorekordern, Scannern und Faxgeräten entrichten. Sie soll gesenkt werden, um den Wettbewerb nicht zu verzerren und das „Maß der tatsächlichen Gerätenutzung“ zu berücksichtigen. Abgabensenkungen für immer leistungsfähigere Geräte? Prantl nannte es „Diebstahl“ an Urhebern zur Wirtschaftsbelebung.

Kein Verständnis durfte die Regierung dafür erwarten, dass die Höhe der Vergütungen nicht mehr gesetzlich festgelegt, sondern zwischen den Parteien ausgehandelt werden soll. Denn bisher weigert sich die Industrie, Abgaben für Computer, Drucker und Multifunktionsgeräte zu bezahlen. Die VG Wort muss bis zum Bundesgerichtshof prozessieren. Wenn nach frühestens vier Jahren Urteile vorliegen, existieren viele Firmen und Geräte nicht mehr.

Ein anderes Problem weist auf die Demarkationslinie innerhalb der Allianz: Derzeit können viele Archivschätze nicht als DVD, Hörbuch oder Datei im Internet vertrieben werden, weil die Verträge solche Verwertungen nicht erwähnen. Die Suche nach den Urhebern ist Jahre später oft aussichtslos. Daher will der Regierungsentwurf die Abtretung unbekannter Rechte erlauben. Doch Geschäfte über Unbekanntes lehnen die Urheber strikt ab. Aus dem ursprünglichen Gesetzentwurf ist mittlerweile die umstrittene Übertragung sämtlicher Rechte an Filmproduzenten entfernt, teilte Brigitte Zypries dem verdutzten Publikum mit. Das Urheberrecht, das das Kabinett im Februar beraten will, birgt Überraschungen.

Jörg Plath

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