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Lok Potsdam erwartet Sieg vor Gericht: Überhöhte Pacht muss wohl nicht gezahlt werden
Das Oberlandesgericht Brandenburg gibt dem Sportverein voraussichtlich recht. Bundesbehörde verlangte 119.000 Euro Jahrespacht für Sportplatz. Ungewissheit geht dennoch weiter.
Stand:
Der Eisenbahnsportverein Lok Potsdam hat im Streit um überhöhte Pachtzahlungen für sein Vereinsgelände an der Berliner Straße vor dem Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel beste Aussichten auf einen Sieg gegen das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) errungen. Richter Christian Odenbreit machte in der mündlichen Verhandlung deutlich, dass er die Forderung nach einer Jahrespacht für 2018 in Höhe von 119.000 Euro voraussichtlich nicht anerkennen wird. Ein Urteil soll in drei Wochen gesprochen werden.
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