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Kinderdealer: Alt, jung, frei - so wird die Justiz zur Lachnummer

Chuzpe kommt weiter. Zumindest vor Berliner Gerichten gilt das seit Montag. Mindestens 21 Jahre und damit erwachsen, so urteilten die Altersgutachter über einen angeklagten Drogendealer, der sich als 13-Jähriger ausgab. Doch das Gutachten fand keine Beachtung.

Der Dealer hatte sich zuvor als 13 Jahre altes Kind ausgeben und monatelang die Berliner Polizei genarrt: Vielfach wurde der angeblich Strafunmündige festgenommen und in Kinderheimen abgeliefert; über 20 Mal entwich er aus den offenen Einrichtungen, um sofort wieder Heroin zu verkaufen.

Das Gericht aber setzte sich über die Expertise der Wissenschaftler hinweg und machte den Angeklagten einfach wieder zum Jugendlichen. Warum der Richter dem Angeklagten glaubte, dass er nun wirklich 17 Jahre alt sei, und nicht zumindest ein Zweitgutachten anforderte, bleibt dessen Geheimnis. So wird Justiz zur Lachnummer – und Polizei und Strafverfolgungsbehörden stehen im Regen. Welcher aufstrebende Kriminelle sollte sich nach diesem Urteil nicht darin bestätigt fühlen, dass der Staat ein zahnloser Papiertiger ist? Die verstorbene Jugendrichterin Heisig war überzeugt, dass Jugendliche ihr Leben nur ändern und ein Staat nur ernst genommen wird, wenn dieser auch Straftaten bestraft. Der nun als 17-Jähriger geltende Flüchtling muss sich künftig bei seinem Bewährungshelfer melden. Das wird er ganz gewiss tun.

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