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Investitionen müssen auch in die Kultur gehen: Vom Beton allein kann niemand leben
„Der Staat schützt und fördert die Kultur“ – der Satz im Grundgesetz würde jetzt helfen. Die Entscheidungen fielen den Möchtegern-Koalitionären dann sicher leichter.

Stand:
Es wird in den Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD so viel über Beton und Waffen geredet – aber viel zu wenig über das, was den Menschen sonst noch ausmacht: Kultur. Dabei bestimmt Kultur die Gesellschaft, in der wir leben.
Kultur kommt vom Lateinischen, heißt pflegen, urbar machen. Das lässt an einen Wald denken oder einen Acker. Und richtig, hier ist es gerade ganz schön steinig.
Nun ist Gesellschaft ja der Mensch in seinem Beziehungsgeflecht. Das gilt es auszubauen. Es soll ja doch niemand sagen, dieser Staat habe keine Kultur.
Darum wird es Zeit für die nächste Stufe des Handelns. Fordert der „Deutsche Kulturrat“. Zu Recht.
Er hat auch guten Rat. Vor zwanzig Jahren, im Jahr 2005, hat die Enquete-Kommission des Bundestags „Kultur in Deutschland“ einstimmig empfohlen, das Grundgesetz um den Satz „Der Staat schützt und fördert die Kultur“ zu ergänzen. Darum: Das Staatsziel Kultur muss in dieser Wahlperiode endlich ins Grundgesetz aufgenommen werden.
Und mehr: Im Jahr 1998 wurde das Amt des Beauftragten für Kultur und Medien im Rang eines Staatsministers im Kanzleramt eingerichtet. In dieser Wahlperiode sollte das Amt zu einem Bundesministerium aufgewertet werden.
Ein Blick auf die Steuerpolitik hilft auch
Auch weil die vermeintlich weichen Faktoren der Kultur längst eine harte Währung bedeuten. Nicht zuletzt, siehe Berlin, Tourismus, der Geld bringt. Dafür muss Kultur allerdings auch gefördert werden.
Unter anderem durch die Steuerpolitik. Mit der lässt sich steuern, dass mehr Menschen Kunst und Kultur nutzen, kulturelle Bildung wahrnehmen. Über das Steuerrecht können auch die Kulturmärkte angeregt werden – wenn es kulturfreundlich gestaltet wird.
Beispiele für harte Währung? Diese fünf: die Umsatzsteuer für Bildungsdienstleistungen rechtssicher im Steuerrecht verankern; bestehende Umsatzsteuerermäßigungen vereinheitlichen; das Optionsrecht zur Umsatzsteuerbefreiung für Kultureinrichtungen umsetzen; die „Milderungsregel“ nach dem Einkommensteuergesetz von 250 Euro pro Person pro Auftritt verdoppeln; das Gemeinnützigkeitsrecht demokratiesichernd gestalten. Klingt nicht poetisch, sondern arg technisch, wäre aber hochwirksam.
„Unsere Kultur ist gewachsen wie ein kräftiger und vielgestaltiger Mischwald. Er leistet seinen Beitrag zur lebensnotwendigen Frischluft“, sagte einmal unser früherer Bundespräsident Richard von Weizsäcker. Ganz klar, den Wald muss man pflegen.
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