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Bis Ende 2019 müssen die Bund-Länder Finanzbeziehungen neu geregelt werden.

© dpa

Länderfinanzausgleich: Berlin muss nicht immer Nehmer sein

Bayern zahlt mehr als die Hälfte des Länderfinanzausgleichs - fast die selbe Summe fließt nach Berlin. Doch eine Reform ist notwendig. Es wäre kein Schaden, wenn die Hauptstadt weniger aus dem Finanzausgleich bekäme.

Eigentlich ist der Länderfinanzausgleich eine feine Sache. Er schafft Klarheit, wer hat und wer nicht hat. Wobei die neuesten Daten zum Geldverschieben zwischen den Ländern keine gravierend neue Situation aufzeigen. Bayern zahlt, wie schon seit einigen Jahren, am meisten. Es sind nur noch drei Zahlerländer, denn Hamburg schwächelt. Das einst starke Nordrhein-Westfalen ist in die Knie gegangen. Und die Nehmer werden nicht weniger, angeführt von der unersättlichen Hauptstadt, die wie stets am meisten schluckt. Wer finanziert Berlin? Die Süddeutschen und die Hessen.

Man muss freilich, um der ganzen Wahrheit die Ehre zu geben, an diesem Bild ein paar Abstriche machen. Denn der Länderfinanzausgleich im engeren Sinne, jene 8,5 Milliarden Euro, die in der Öffentlichkeit mehr oder weniger heiß debattiert werden, sind nur ein kleiner Teil der bundesstaatlichen Finanzströme. Nimmt man die Stufen davor, etwa den Umsatzsteuerausgleich, dann ist Nordrhein- Westfalen als „Zahler“ dabei, und auch Berlin ist gar nicht so arm.

Aber die direkten Zahlungen zwischen den Ländern sind nun einmal öffentlichkeitswirksam, denn im Gegensatz zu den steuerlichen Vorabverrechnungen tauchen sie in den Etats auf. Sie zeigen die wirtschaftlichen Kräfteverhältnisse in der Republik an, die regionalen Unterschiede, die Differenz zwischen Starken und Schwachen. Und damit auch das Gefälle, das auszugleichen ist. Wenn die Bayern also klagen, dann über einen Zustand, der sie glücklich machen sollte: Bayern ist ganz oben beim Verdienen, und damit eben auch beim Teilen. So will es das Grundgesetz.

Das Problem des Finanzausgleichs sind seine Verzerrungen und das Setzen falscher Anreize, wie die Ökonomen das nennen. Dazu gehört, dass Steuermehreinnahmen (egal wo) nicht dem Land bleiben, das sie – wie auch immer – generiert, sondern eben zum größeren Teil in den Ausgleich abfließen oder aber mit Zuflüssen verrechnet werden. Dazu kommen durchaus fragwürdige Aspekte. Etwa die Einbeziehung der Kommunalfinanzen (derzeit zu 64 Prozent, doch warum nicht ganz – oder gar nicht?). Oder die unterschiedliche Ansetzung der Bevölkerungszahl (die „Einwohnerveredlung“, die gerade Berlin hilft).

Die Verfassung schreibt zwar einen Ausgleich vor, sie lässt aber Spielraum

Dieser Länderfinanzausgleich ist aber das Ergebnis politischer Verhandlungen, nicht ökonomischer Seminare. Abschaffen wäre eine Möglichkeit. Aber dann hätte man eben diese Indikatorfunktion für die regionalen Ungleichgewichte nicht mehr. Er ist nun einmal die sichtbare Spitze des verteilungspolitischen Eisbergs.

Wenn Bund und Länder nun darangehen, ihre Finanzbeziehungen neu zu ordnen, wäre es freilich gut, den Finanzausgleich zu entschlacken. Die Verfassung schreibt zwar einen Ausgleich vor, aber sie lässt Spielraum – er muss „angemessen“ sein. Wenn dann Bayern etwas weniger zahlen müsste und Berlin etwas weniger bekäme, wäre das kein Schaden. Gerade der Aufstieg Bayerns und der relative Niedergang von NRW zeigen, dass es bei der Verteilung regionaler Wirtschaftskraft immer Bewegung gibt. Wer da meint, in einer bequemen Nehmerposition verharren zu können, dürfte längerfristig erst recht der Verlierer sein.

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