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Adoption in der Homo-Ehe: Danken und abdanken

Es ist in jedenfalls einer Hinsicht egal, welche Koalition in der kommenden Legislaturperiode am Ruder steht; die weitere Angleichung homosexueller Partnerschaften mit der Ehe dürfte zum Programm gehören. Nun liegt dem Bundesverfassungsgericht auch der erste Fall vor, in dem ein gemeinsames Adoptionsrecht gefordert wird.

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Es ist in jedenfalls einer Hinsicht egal, welche Koalition in der kommenden Legislaturperiode am Ruder steht; die weitere Angleichung homosexueller Partnerschaften mit der Ehe dürfte zum Programm gehören. Nun liegt dem Bundesverfassungsgericht auch der erste Fall vor, in dem ein gemeinsames Adoptionsrecht gefordert wird. Wie die Sache ausgeht, ist noch weit indiskutabler als im Streit um Steuern: Die beiden Frauen aus Berlin werden ihre Klage gewinnen. Da das private, familiäre Lebensglück immer auch Kernanliegen der Union gewesen ist, sollte die Partei die Damen nicht allzu lange warten lassen. Die Union und ihre Chefin sind schließlich nicht die katholische Kirche und ihr Papst. Die entrückte Beharrung auf lebensfernen Dogmen mag bei jenen eine lange Tradition begründet haben. Bei Politikern jedoch taugt derlei nicht als Erfolgsrezept, die Leute sollen sie schließlich wählen und nicht anbeten. Der Berliner Fall ist besonders geeignet zum Abbau von Vorbehalten, weil hier zwei Partner ihr langjähriges Pflegekind endlich als eigenes annehmen möchten. Gegen Homos als Pflegeeltern hatte die Union nie etwas. Im Gegenteil, nicht nur Christen sollten dankbar sein, dass sich Menschen auf diese Weise Kindern zuwenden. Also danken wir ihnen. Möglichst bald. neu

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