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Meinung: Demonstrationsrecht: Frieden, Freiheit und Beliebigkeit

Eigentlich ist es ganz einfach: Jeder hat das Recht, sich möglichst unauffällig auf eine abgelegene Straße zu begeben und dort eine Meinung zu äußern. Daran hielten sich zum Beispiel gerade die Jungen Liberalen.

Eigentlich ist es ganz einfach: Jeder hat das Recht, sich möglichst unauffällig auf eine abgelegene Straße zu begeben und dort eine Meinung zu äußern. Daran hielten sich zum Beispiel gerade die Jungen Liberalen. Sie wollten vor der US-Botschaft gegen die Klimapolitik der Bush-Regierung demonstrieren, Blumen an Passanten verteilen und mit Bürgern diskutieren. Die Polizei erwartete zehn bis fünfzehn Teilnehmer.

Solche Demos gehören zur Kategorie "Erträglich", und wenn sie alle so wären - nein, das wäre auch nicht gut. Denn es gehört zu unserem Selbstverständnis, dass wir uns mit Demonstrationen beschäftigen, die eher in die Kategorie "Unerträglich" fallen. Nazi-Demos zum Beispiel. Oder revolutionäre Mai-Demos. Und dann gibt es noch eine dritte, relativ neue Form der Demonstration. Sie gehört in die Kategorie "Einträglich". Die Love Parade zum Beispiel.

Über die unerträglichen und die einträglichen Demonstrationen ist ein Streit entbrannt, der Gerichte gegeneinander entscheiden lässt und manchmal sogar Gerichte gegen sich selbst. Und beide Arten Demos entwerten das Versammlungsrecht, indem sie es der Lächerlichkeit preisgeben und der Kommerzialisierung.

Am Osterwochende haben, wieder einmal, hundert Neonazis in Hagen demonstriert, und zwar "Für Frieden, Freiheit und Gerechtigkeit". Das klingt, aus dem Munde von Rassisten, ähnlich gaga wie das alte Love-Parade-Motto "Friede, Freude, Eierkuchen", das der Berliner Senat bezeichnenderweise für eine politische Losung hielt. Im Fall der Neonazis war das Oberverwaltungsgericht der Auffassung, deren Auftreten sei ein Bekenntnis zum Nationalsozialismus und verletze die Rechte von Dritten in erheblicher Weise. Also: Versammlungsverbot. Das Verfassungsgericht setzte das Minderheitenschutzrecht dagegen. Dieses sei für die Freiheitlichkeit der demokratischen Ordnung besonders wichtig. Also: Versammlungsgenehmigung. Damit sei "dem Selbstverständlichen zum Sieg verholfen" worden, hieß es in einem Kommentar, "das Verfassungsgericht durfte eine andere Entscheidung nicht fällen" in einem anderen. Beides ist falsch.

Man kann davon ausgehen, dass die Neonazis in Hagen nichts anderes im Sinn hatten als eine Provokation. Dafür spricht - alles. Und es fühlten sich auch wieder viele provoziert, vom Antifa-Kämpfer bis zum Vorsitzenden des Zentralrats der Juden. Doch gerade deswegen, wegen der Provokationswirkung, hatte das Verfassungsgericht einen Aufmarsch von Rechtsradikalen am Holocaust-Mahnmal in Berlin untersagt. Was denn nun? Und wann? Wo?

Man kann davon ausgehen, dass die Veranstalter der Love Parade nichts anderes im Sinn haben als Geld. Na gut: Ein bisschen Spaß haben wollen sie auch. Sie missbrauchen das Versammlungsrecht, und die Behörden helfen ihnen dabei - gerne sogar, auch der Senat denkt ans Geld. Das ging einige Jahre gut. Jetzt aber hat der Senat ein Problem. Die Versammlungsbehörde möchte die "Fuck-Parade" verbieten, eine Anti-Love-Parade-Demo. Bisherige Begründung: Zu viel Musik, zu wenig Reden. Wir erinnern uns an die letzten großen Reden von Dr. Motte und freuen uns auf die Gerichtsverhandlung.

Die Nazis von Hagen konnten übrigens nur unter strengen Auflagen demonstrieren. Sie durften entweder Springerstiefel tragen oder Bomberjacken, nicht aber beides zugleich. Ob sie auch am 1. Mai in Berlin demonstrieren, neben revolutionären Linken, steht noch nicht fest. Wenn es zu gefährlich erscheint, wird die Demonstration verboten. Ob es gefährlich erscheint, hängt ab von der Angriffsstrategie der Linken. Dies zur Abwendung des angeblich Selbstverständlichen. Es darf getrickst werden, und wir werden es ertragen. So oder so.

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