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LEICHTSSinn: Draufhauen allein bringt nichts

Der Fall Roland Koch enthält eine Reihe von Lektionen und könnte noch zu einem demokratischen Lehrstück werden. Das gilt schon ganz vordergründig, wenn sich bewahrheiten sollte, was derzeit die Demoskopen behaupten – dass sich nämlich diese panische Krawallpolitik zulasten Dritter in Wahlen nicht einmal auszahlt.

Panik potenziert mit Populismus: Wenn dieses Programm offenkundig scheitern würde, es wäre ja eine hoffnungsträchtige Lektion und – mit Thukydides zu sprechen, aber auf den kommen wir gleich noch zurück – „ein Besitz für immer“.

Aber bevor wir uns zu früh freuen, warten wir das Wählervotum am kommenden Sonntag ab. (Den Artikel darüber, weshalb die Demoskopen sich wieder einmal irrten, den haben wir ja alle schon im Archiv – zur Wiedervorlage, wenn wir wieder einmal voreilig nur glaubten, was wir glauben wollten.)

Viel wichtiger als alle parteipolitischen Konsequenzen, die aus dem Fall dann zu ziehen sein werden (was das für Berlin bedeutet, die Kanzlerin, die Union etc.pp.), bleiben aber Einsichten, die ganz unabhängig sind vom Wahlausgang – und die selbst in der kritischen Debatte über Kochs rüde Reden zur Bekämpfung gewalttätiger Jugendkriminalität unterzugehen drohten. Und die betreffen zwei Punkte – zum einen das simple Vertrauen in die Wirkung erhöhter Strafmaße, zum anderen aber generell die Neigung, nachträgliche Strafen für das exklusive und wirkungsvollste Rezept zur Verhinderung von Vergehen und Verbrechen zu halten.

Und damit wären wir, zum Ersten, wieder bei Thukydides. Schon dieser erste antike Historiker im modernen Sinne überliefert eine Rede des Diototos gegen den Populisten Kleon. In dieser Rede meldete Diototos – wohl zum ersten Mal in der überlieferten Geschichte – eine abgrundtiefe Skepsis an gegen eine politisch als opportun erscheinende drastische Strafmaßerhöhung: „In der Natur, sei es von Einzelnen oder von Staaten, liegt nun einmal der Hang zum Verbrechen und es gibt kein Gesetz, das sie davon abhält; denn die Menschen haben es doch schon mit allen Strafen versucht, sie immer mehr verschärfend …“Dieses Argument ist natürlich kein Argument gegen Strafen – aber war schon damals eine Warnung vor der Annahme, mit situativ drastisch erhöhten Strafrahmen lasse sich die Zahl der Verbrechen ebenso drastisch senken. Die Kriminalitätsgeschichte liefert über die Jahrtausende eindrucksvolle Belege dafür.

Zum Zweiten: Wer Kriminalität, so weit es halt geht, verhindern will, darf nicht erst abwarten, bis das Verbrechen geschehen ist, um hinterher möglichst drastisch „draufzuhauen“. Diese Art von nachträglicher Sanktion, so notwendig sie aus sittlichen, symbolischen und pragmatischen, ja: in Grenzen auch „erzieherischen“ Gründen geboten bleibt, darf nicht zum billigen Alibi einer unterlassenen proaktiven, präventiven Kriminalitätsbekämpfung werden. Strafrahmen lassen sich zwar mit einem Federstrich erhöhen, aber die Veränderung sozialer Milieus (und Jugendgewalt hat offenkundig mehr mit sozialen Milieus als mit bloßer Staatsbürgerschaft zu tun) – die Veränderung von Milieus, in denen der von Diototos schon beobachtete Hang zum verbotenen Tun gefördert statt unterlaufen wird, diese sozialpolitische und sozialpsychologische Aufgabe ist viel mühsamer und aufwendiger, allerdings auch lohnender; sie ist eben nur nicht so simpel, dass man damit primitive Wahlkämpfe führen könnte.

Vielleicht hat ja Roland Koch von Sonntag an ein bisschen Zeit, Thukydides zu lesen. Anlass zum Nachdenken haben aber auch alle anderen, die in dieser Debatte nur grobschlächtig agiert haben – für oder gegen den Verlierer/Sieger von Wiesbaden (die richtige Antwort bitte am Sonntagabend unterstreichen).

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