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Verkehrstod. Eine Mahnwache zum Jahrestag des SUV-Unfalls im Jahr 2020.
© dpa / Fabian Sommer
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Eine Schuld, die niemand tragen will: Das Urteil zum SUV-Unfall ist voller Widersprüche

Vier Tote wegen mangelnder Fahrtüchtigkeit - darauf kann eine Bewährungsstrafe nicht die richtige Antwort sein. Doch erst muss noch etwas anderes passieren.

Eine Kolumne von Jost Müller-Neuhof

Es war viel von Schmerz die Rede, von Leid, das niemand lindern kann und davon, wer für alles die Verantwortung trägt. Am Ende verurteilte das Berliner Landgericht einen 45 Jahre alten Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung zu zwei Jahren Haft. Auf Bewährung, wie es bei Strafen bis zu dieser Höhe üblich ist. Ebenfalls zwei Jahre ist der Führerschein weg, zudem muss der Mann 15.000 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen.

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