zum Hauptinhalt

Meinung: Faxen kann jeder

Über Mzoudi und Motassadeq müssen Beweise entscheiden

Wenn sich einer verrennt, verliert er zwangsläufig alles andere aus den Augen. Das jedoch sollte besser nicht passieren, wenn es um Dinge geht wie den weltweit ersten nach rechtsstaatlichen Grundsätzen verurteilten Terroristen des 11. September, den Marrokaner Mounir al Motassadeq. Deshalb hat sich das Hamburger Oberlandesgericht entschlossen, ihn, anders noch als den Angeklagten Abdelghani Mzoudi, nicht auf freien Fuß zu setzen.

Eine richtige Entscheidung mit einer etwas gekünstelten Begründung. Man wolle der Revision nicht vorgreifen, hieß es, außerdem sei die Beweisaufnahme im Falle Motassadeq abgeschlossen. Für die Frage, ob gegen Motassadeq jetzt, in diesem Moment, ein dringender Tatverdacht vorliegt, kann das allenfalls am Rande eine Rolle spielen.

Die Hamburger Richter waren etwas zu flott, als sie Mzoudi kürzlich aus der Haft entließen, nur weil das BKA ein ominöses Fax mit entlastenden Aussagen einer „Auskunftsperson“ übersandt hatte. Denn damit haben sie sich auf einen Freispruch festgelegt. Es dürfte einigen Aufwand und womöglich noch einer gekünstelten Begründung bedürfen, jetzt noch zurückzurudern.

Man kann den Richtern allerdings nur begrenzt einen Vorwurf machen. Wieder und wieder hatten sie sich schon im Motassadeq-Prozess um die als geheim eingestuften Aussagen des in den USA gefangen gehaltenen Ramzi Binalshibh bemüht. Wieder und wieder wurden sie abgespeist mit dem „Wohl des Bundes“, das dies verbiete. Ein recht abstraktes Gut, wenn man das eigene Gewissen damit belasten muss, ob man einem jungen Araber mit einer 15-jährigen Haftstrafe das Leben zerstört. Es muss auf die Richter wie Hohn gewirkt haben, dass die Vernehmungen Binalshibhs zwar durch deutsche Behörden flatterten und schließlich sogar auf den Tischen von Journalisten landeten, für sie aber gesperrt blieben.

Die Frage, ob Mzoudi und Motassadeq schuldig sind oder nicht, ist noch nicht abschließend beantwortet, auch wenn einer vorerst frei ist. Einen Beweis zu würdigen ist deutlich mehr, als ein Fax zur Kenntnis zu nehmen. Wenn auch danach noch Zweifel bleiben, müssen beide freigesprochen werden. Aber erst dann.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false