Meinung: Gekränkt, nicht verletzt
Das Persönlichkeitsrecht ist ein hohes Gut; und gut darum, dass das Bundesverfassungsgericht gelegentlich dessen Umfang ausmisst – aber damit auch dessen Grenzen. Der Abriss eines als unbau- oder zumindest unbezahlbar erkannten Gebäudes fällt jedenfalls nicht unter das Verdikt der Verletzung des Persönlichkeitsrechts.
Das Persönlichkeitsrecht ist ein hohes Gut; und gut darum, dass das Bundesverfassungsgericht gelegentlich dessen Umfang ausmisst – aber damit auch dessen Grenzen. Der Abriss eines als unbau- oder zumindest unbezahlbar erkannten Gebäudes fällt jedenfalls nicht unter das Verdikt der Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Die entsprechende Beschwerde des Schweizer Architekten Peter Zumthor wurde jetzt verworfen. Die drei Treppentürme, die als trauriger Torso der seit zehn Jahren geplanten „Topographie des Terrors“ in den Berliner Himmel ragen, dürfen beseitigt werden. Die Karlsruher Begründung ist deutlich. Die Rechte des Bauherren sind durchaus nicht nachrangig gegenüber einer pauschal behaupteten „Ehrverletzung“. Tiefer hängen – möchte man rufen. Denn es ging zuletzt nicht allein um einen querköpfigen Architekten, der partout nicht einsehen will, dass sich der (öffentliche) Bauherr nicht uferlos in seine Abhängigkeit begeben kann. Zuletzt nahmen zahlreiche Kollegen für ihn Partei, als ob – wieder einmal – die künstlerische Freiheit in diesem Lande gefährdet sei. Bei aller Trauer um einen schönen Entwurf: Sie ist es nicht. Nicht auf der Baustelle der „Topographie“. Zumthor mag gekränkt sein. Der Steuerzahler verspürt Erleichterung. BS
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