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Verbraucherschutz bei Immobilien: Geschäfte um Mitternacht

Ohne den Rücktritt von Senator Braun würde die ganze Hauptstadt nicht so kundig von "Mitternachtsnotaren" und "geteilten Verträgen" sprechen. Erst der Justizsenator konnte die breite Öffentlichkeit dafür interessieren.

Berlin, so sieht es aus, darf Michael Braun dankbar sein. Der zurückgetretene Senator hat seine Aufgabe im Bereich Verbraucherschutz in hohem Maße erfüllt. Ohne ihn würde die ganze Hauptstadt nun nicht so kundig von „Mitternachtsnotaren“ und „geteilten Verträgen“ sprechen. Seit Jahren warnen die organisierten Verbraucherschützer in Berlin vor den trickreichen Verkaufspraktiken dubioser Immobilienhaie – erst der Justizsenator konnte die breite Öffentlichkeit dafür interessieren. Dabei ist der Anwalt Braun nur ein kleines Licht in der funzlig ausgeleuchteten Branche, erfahren wir nun. Dass die Standesorganisation sofort Absolution für die bekannt gewordenen Vorwürfe gegen Braun erteilte, könnte sich damit erklären, dass im Führungsgremium selbst erfahrene Mitternachtsnotare sitzen oder bis gestern saßen. Kann sein, dass es deswegen auch nur ein geringes Informationsinteresse gibt über die irreführende Aufspaltung der Verträge in ein unschuldig daherkommendes Angebot, das tatsächlich zum Kauf verpflichtet, und einem zweiten Vertrag, dem nur der Verkäufer später zustimmt. Empfehlungen der Bundesnotarkammer für einen besseren Schutz vor betrügerischen Verkäufern wurden in Berlin bislang nicht aufgegriffen. Der neue Verbraucherschutzsenator hat hier viel zu tun. gn

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