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Meinung: Helmut Kohl: Nicht justiziabel

Die Akte Kohl ist geschlossen, juristisch jedenfalls. Die Entscheidung der Bonner Justiz kann in der Sache niemanden überraschen.

Von Robert Birnbaum

Die Akte Kohl ist geschlossen, juristisch jedenfalls. Die Entscheidung der Bonner Justiz kann in der Sache niemanden überraschen. Der Versuch, den teilgeständigen Täter Helmut Kohl auch strafrechtlich zu belangen, stand immer auf unsicherem Grund.

Das liegt zum einen daran, dass die Parteien, als sie das Parteiengesetz untereinander aushandelten, von Strafandrohung sicherheitshalber abgesehen haben. Es liegt zum anderen daran, dass die Staatsanwälte mit dem Versuch, dem einstigen CDU-Vorsitzenden Untreue gegen die eigene Partei nachzuweisen, Neuland betraten. Die Ermittler konnten alles andere als sicher sein, dass die Gerichte Kohls Finanzgebaren als Untreue im Sinne des Gesetzes werten würden.

Hintergrund: Anonyme Spender und Ermittlungsverfahren - eine Chronologie. Stichwort: Verfahrenseinstellung Kohl überstand auch drittes Ermittlungsverfahren ohne Prozess

Kohl konnte seinerseits aber auch nicht darauf bauen, dass die Gerichte die Argumentation der Staatsanwaltschaft glatt verwerfen. Diese Unsicherheit auf beiden Seiten - die Sorge der Ermittler vor dem für sie höchst peinlichen Freispruch und die Angst des Altkanzlers vor dem hässlichen Stempel "Vorbestraft" - hat dazu geführt, dass man sich auf Einstellung des Verfahrens geeinigt hat.

Kohl lässt sich das eine runde Million Mark kosten. Mit 700 000 Mark war er selbst dabei, als er auf Spendensammeltour ging, um der CDU wenigstens den von ihm angerichteten finanziellen Schaden wieder gutzumachen. Das war, wie sich jetzt zeigt, gut angelegtes Geld: Das zuständige Gericht stimmte der Verfahrenseinstellung unter anderem wegen dieser tätigen Reue zu. Noch einmal 300 000 Mark zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen kostet die Einstellung selbst.

Dies ist formal kein Eingeständnis einer Schuld. Aber die Darstellung seines Anwalts, Kohl habe sich und seiner Familie einen langen Prozess nicht zumuten wollen, klingt allzu treuselig angesichts dessen, was Kohl vor allem seiner politischen Familie CDU mittlerweile zugemutet hat.

Ein Schuldspruch ist also nicht ergangen, ein Freispruch aber auch nicht - sondern gewissermaßen gar kein Spruch: Die Justiz erklärt sich ab jetzt für unzuständig. Das ist in einem höheren Sinne vielleicht sogar richtig so. Dem Bürger Kohl mag daran gelegen sein, dass ihn keiner einen Kriminellen nennen kann. Aber am historischen Bild des Altkanzlers bleiben die Flecken auf der weißen Weste auch ohne gerichtliche Bescheinigung kleben. Und politische Unmoral wie politische Dummheit seines Verhaltens sind sowieso nicht justiziabel.

Ein Detail zeigt das deutlich. Das Bonner Landgericht hält Kohl zugute, dass er Schwarzgeld nicht in die eigene Tasche gesteckt hat. Das mag den Privatmenschen aus Oggersheim entlasten. Den Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland entlastet es ganz und gar nicht. So wenig wie ihm die Behauptung hilft, er habe nie eigene Macht sichern wollen, sondern nur die der Partei: Als ob nicht der Skandal genau in diesem Versuch läge, Politik als Krieg mit anderen Mitteln zu definieren statt als demokratischen Wettbewerb!

Man muss dies alles noch einmal festhalten, weil der juristische Schlussstrich auf absehbare Zeit der letzte Anlass sein dürfte, über Kohl zu reden. Politisch ist er im Guten wie im Bösen auf dem Altenteil. Gleichwohl wird sein Fall noch lange fortwirken. Man stelle sich nur kurz die Christdemokraten ohne Spendenaffäre vor: Keine Doppelspitze, sondern Wolfgang Schäuble, die Landtagswahlen in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen gewonnen, Angela Merkel wäre eine interessante Generalsekretärin, Friedrich Merz ein brillanter Finanzfachmann ...

Die Wirklichkeit ist bekanntlich anders. Das liegt nicht nur an den Merkels und Merzens. Sondern auch an den Umständen, unter denen sie in ihr Amt kamen; auch daran, dass die CDU ein Jahr lang paralysiert war und kaum aus dem Koma wieder erwacht. Kohl kann sich jetzt vor dem Strafgericht unschuldig nennen. Politisch büßt die CDU für seine Sünden bis ins dritte und vierte Glied.

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