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Urteil zu Naziparolen: Herr Hilter

Das Urteil besagt, dass Naziparolen keine Naziparolen mehr sind, wenn sie ins Englische (oder eine andere Sprache) übersetzt werden. Will der Bundesgerichtshof tumbe Rechtsradikale dazu bringen, eine Fremdsprache zu lernen?

Bisher gab es in Deutschland das Problem der ungebildeten, zum Rechtsradikalismus neigenden Jugendlichen. Weder Antifa noch Pisa-Schock konnten dieses Problems Herr werden. Nun hat der Bundesgerichtshof in einem genial anmutenden Urteil das Problem aus der Welt geschafft. Das Urteil besagt, dass Naziparolen keine Naziparolen mehr sind, wenn sie ins Englische (oder eine andere Sprache) übersetzt werden. „Blut und Ehre“, ein Leitspruch der Hitlerjugend, gilt in Deutschland als Volksverhetzung und ist verboten; „Blood and Honour“ ist keine Volksverhetzung und erlaubt. So will das findige Gericht die tumben Rechtsradikalen dazu bringen, eine Fremdsprache zu lernen. Die Folgen: Sie hätten sich weiterqualifiziert (Pisa!) und könnten ein vernünftiges bürgerliches Leben führen, ohne radikales Gepöbel. Zweitens, sollten sie weiter unbeirrt „Hail Hitler“ oder „Victory Hail“ rufen wollen, wären sie juristisch keine Neonazis mehr. In einem alten Monty-Python- Sketch kandidiert ein Mr Hilter, der aussieht wie Hitler, für das britische Parlament. Warum übersetzen wir also den deutschen Hitler nicht einfach in den englischen Hilter – dann wäre unser „Third Reich“ juristisch auch kein Problem mehr. mos

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