Flüchtlinge in Deutschland: Irrsinn
Die sogenannte Residenzpflicht für Flüchtlinge – eigentlich ein Reiseverbot – ist eine der absurdesten Regelungen, die der deutsche Rechtsstaat hervorgebracht hat. Erklären wir es exemplarisch: Ein vom Bürgerkrieg traumatisierter Afrikaner wird in einem verschlafenen 50-Seelen-Dorf in Brandenburg als Asylbewerber untergebracht.
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Die sogenannte Residenzpflicht für Flüchtlinge – eigentlich ein Reiseverbot – ist eine der absurdesten Regelungen, die der deutsche Rechtsstaat hervorgebracht hat. Erklären wir es exemplarisch: Ein vom Bürgerkrieg traumatisierter Afrikaner wird in einem verschlafenen 50-Seelen-Dorf in Brandenburg als Asylbewerber untergebracht. Und als ob das nicht schlimm genug wäre, durfte er den Landkreis bis heute nicht oder nur mit einer Ausnahmegenehmigung verlassen. Das heißt, jedes spontane und nicht „zweckgebundene“ Durchatmen in einer umliegenden Großstadt war unmöglich. Die räumlich gebundene Zuordnung von Flüchtlingen ist eine einmalige, deutsche Erfindung, die es im restlichen Europa nicht gibt. Es ist also die gute Nachricht des Tages, dass Berlin und Brandenburg die Residenzpflicht als erste Bundesländer praktisch aufgehoben haben, indem sie Asylbewerbern und Geduldeten per Erlass genehmigen, das Nachbarland zu besuchen. Auch Bremen und Bayern denken darüber nach. Jedoch ist die Bundesratsinitiative, die Berlin und Brandenburg angekündigt haben, zu wenig. Sie wollen lediglich erwirken, dass Flüchtlinge in angrenzende Bundesländer reisen dürfen. Aber für viele Flüchtlinge wäre schon dies ein Segen. fat
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