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Eine muslimische Frau mit Kopftuch vor dem Brandenburger Tor in Berlin.

© picture alliance/Wolfgang Kumm

Kampf dem Rassismus: Die Ampel hat versprochen, Gleichbehandlung durchzusetzen – aber wann?

Die Hälfte der Bevölkerung hat schon rassistische Vorfälle beobachtet. Antidiskriminierung tut da dringend not – durch eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.

Eine Kolumne von Stephan-Andreas Casdorff

Er war überfällig: ein Lagebericht der Bundesregierung zu Rassismus. Und vor Kurzem veröffentlicht war er – ja, der erste. Ein „dringend notwendiges Zeichen“, sagt die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman. Stimmt, denn nur damit wird nachgewiesen, dass die Bekämpfung von Rassismus nicht nachrangig ist.

Der Bericht ist alarmierend – nur scheint niemand in der Ampel den Alarm zu hören. Dabei haben 22 Prozent der Menschen in unserer Gesellschaft Rassismus erfahren, fast die Hälfte der Bevölkerung hat schon rassistische Vorfälle beobachtet.

Auch in der Antidiskriminierungsstelle des Bundes nehmen die Anfragen wegen rassistischer Diskriminierung seit Jahren zu. Neben einzelnen Vorfällen geht es oft um strukturellen Rassismus.

Vorschriften und Handlungsroutinen, Verwaltungspraktiken und -verfahren in Behörden, Schulen, der Justiz oder „Racial Profiling“ bei der Polizei – fallweise Gründe für pauschale Ungleichbehandlung. Nicht zuletzt bei Migrant:innen, schwarzen Menschen, People of Color.

Es gibt einen Forderungskatalog von 100 Verbänden

Darum wird es wirklich Zeit für ein Antidiskriminierungsrecht. Ein Beispiel: Betroffene von Diskriminierung habe bisher ganze acht Wochen Zeit, gegen Benachteiligungen vorzugehen. Nur ist es ihr gutes Recht, Gleichbehandlung durchzusetzen – am schnellsten über eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Das ist übrigens seit Einführung vor 16 Jahren unverändert. 

Rund 100 Verbände gegen Diskriminierung haben einen Forderungskatalog erarbeitet. Immerhin hat die Ampel eine Reform versprochen – passiert ist bisher nichts. Auch nicht dort, wo der Staat mit gutem Beispiel vorangehen kann, in Ämtern, Behörden, bei der Polizei.

Vor dem Hintergrund wäre dann auch ein Bundespartizipationsgesetz wichtig. Eines mit Diversity-Strategie für die Bundesverwaltung und Unternehmen mit Bundesbeteiligung.

Das ist die Lage. Die Gesellschaft braucht ein Zeichen, dass sich hier endlich etwas ändert.

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