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DDR-Schießbefehl gefunden: Kein Leben den anderen

Es ist nicht „der“ Schießbefehl für die DDR-Grenztruppen, der jetzt in der Magdeburger Außenstelle der Stasi-Unterlagenbehörde gefunden wurde. Also keine zentrale Anweisung etwa des SED-Politbüros oder des Chefs der Grenztruppen, fluchtwillige DDR-Bürger an der innerdeutschen Grenze mit Schusswaffengebrauch daran zu hindern, das Land zu verlassen.

Es ist nicht „der“ Schießbefehl für die DDR-Grenztruppen, der jetzt in der Magdeburger Außenstelle der Stasi-Unterlagenbehörde gefunden wurde. Also keine zentrale Anweisung etwa des SED-Politbüros oder des Chefs der Grenztruppen, fluchtwillige DDR-Bürger an der innerdeutschen Grenze mit Schusswaffengebrauch daran zu hindern, das Land zu verlassen. Das regelte das Grenzgesetz der DDR von 1982 subtiler: Die Anwendung der Schusswaffe sei „die äußerste Maßnahme der Gewaltanwendung“, hieß es da, ohne dass konkret auf die Fluchtabsicht abgehoben wurde. Jedem Grenzsoldaten war ohnehin klar, dass er gemaßregelt würde, wenn er eine Flucht nicht verhinderte, um jeden Preis. Viele wurden gelobt, wenn sie schossen – selbst, wenn der Flüchtende getötet worden war. Der jetzt aufgefundene Befehl für eine Stasi-Spezialeinheit offenbart die ungeschminkte Brutalität, die hinter der Legende vom „antifaschistischen Schutzwall“ steckte: Das Leben derer, die diesem Staat den Rücken kehrten, zählte nichts. Gar nichts. sc

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