Lesermeinung: „Antrainierte Reflexe der Gleichsetzung von Nazi-Diktatur und DDR-Staatssicherheit“
Zum Kommentar: „Brandenburgs Stasi-Richter: Mielkes Erbe“, 4.11.
Stand:
Zum Kommentar: „Brandenburgs Stasi-Richter: Mielkes Erbe“, 4.11.
Was hat denn den Schreiber geritten? Nun gut, die antrainierten Reflexe der Gleichsetzung von Nazi-Diktatur und DDR-Staatssicherheit funktionieren wohl. So „mancher“ wird beim Beschluss des Oberverwaltungsgerichts an die unterbliebene Aufarbeitung des NS-Unrechts denken. Dem Kommentator sei Dank! Denn sonst würde sich ein solcher Vergleich nicht aufdrängen.
Wer solche Vergleiche bringt, ohne auf die gravierenden Unterschiede zu verweisen, disqualifiziert sich. Offensichtlich hat da jemand ganz große Probleme mit dem Rechtsstaat, wenn er nicht akzeptieren kann, dass auf einer – mangels neuerer Erkenntnisse – immer noch aktuellen Tatsachengrundlage Anfang der 90er Jahre getroffene demokratische Entscheidungen, auch wenn sie heute unbeliebt sind, Gültigkeit haben und sich ein Justizminister einer Partei, deren Vorgängerin im Gegensatz zu den auch heute noch agierenden anderen demokratischen Parteien an den damaligen Entscheidungen der Richterwahlausschüsse gar nicht beteiligt war, auch noch daran halten will. Im Übrigen ist meines Wissens der im Kommentar beschworene Fall des Opfers, welches sich einem „Stasi-Richter“ ausgesetzt fühlt, in den letzten zwanzig Jahren offenkundig noch nicht eingetreten beziehungsweise publik geworden ist. Warum bloß? Existiert dieses Problem in Wirklichkeit etwa gar nicht?
Katja Geißler, Potsdam
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: