Lesermeinung: Ausnahmen streichen, steuern (optisch) senken, Wahlen gewinnen
Zu: „Grunderwerb wird teurer in Brandenburg“, 1.9.
Stand:
Zu: „Grunderwerb wird teurer in Brandenburg“, 1.9. 2010
In den Ländern betrug die Grunderwerbsteuer bis 1982 einheitlich sieben Prozent aber mit vielen Ausnahmen aufgrund diverser Befreiungsvorschriften, so dass der Satz nicht erreicht wurde. Zwecks Vereinheitlichung und Vereinfachung der Steuerregelung wurden 1983 die Befreiungsvorschriften bis auf wenige aufgehoben und der Satz auf zwei Prozent gesenkt. Also: gleiches Steueraufkommen trotz Senkung des Satzes. 1997 wurde diese Steuer auf 3,5 Prozent erhöht, was, rückgerechnet zur alten Regelung, einer Erhöhung von sieben auf 10,5 entspricht. Die nun geplante Erhöhung auf fünf Prozent bedeutet (rückgerechnet) eine Erhöhung auf 17,5 Prozent. Ergo: Hätte man die alten Regeln mit Ausnahmen so gelassen, hätte dies nie zu einer so hohen Steuerlast geführt, weil kein Politiker sich getraut hätte, diesen Steuersatz öffentlich zu verkünden. Durch Streichung der Ausnahmen und mit genügend verstrichener Zeit kann man dem Bürger viel Geld aus der Tasche ziehen. Der Grundgedanke, den Erwerb so zu besteuern, um den Bürger dafür nicht mit der Umsatzsteuer zu belasten, ist damit faktisch aufgehoben. Motto für Politiker: Streicht die Ausnahmen, senkt (optisch) die Steuern und gewinnt damit die nächsten Wahlen! Die nachfolgenden Generationen können die Steuern wieder moderat anheben und keiner merkt, was hier wirklich passiert.
Bernd Schulz, Potsdam
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: