Lesermeinung: Dronabinol für Krebspatienten
200-Euro-Tropfen gegen das Verhungern 3.12.
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200-Euro-Tropfen gegen das Verhungern 3.12.
Leider ist es kein Einzelfall, dass Ärzte, die sich für ihre Patienten engagieren, ähnliche Probleme bekommen wie dieser Kollege, der von den Krankenkassen für die Verschreibung von Dronabinol in einen finanziellen Regress genommen wurde. Es ist unbestritten, dass Dronabinol den Appetit anregt und dass die Verwendung des Medikamentes bei einigen Krebspatienten das Leben verlängern kann. Wenn die Krankenkasse behauptet, sie dürfe die Kosten nicht übernehmen, warum können andere Kassen es? Wenn das brandenburgische Gesundheitsministerium zu verstehen gibt, dass das Medikament bei schweren Krankheitsverläufen von den Ärzten verschrieben werden könne, so frage ich mich, ob das Ministerium sich nicht unterstützend hinter die Ärzte stellt, wenn diese durch das Verhalten der Krankenkassen Probleme bekommen und juristische Spitzfindigkeiten zur Kostenerstattung auf dem Rücken von Patienten und Ärzten ausgetragen werden.
Dr. med. Franjo Grotenhermen, Vorstandvorsitzender, Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V.
Intensiver mit der Krankheit „Krebs“ auseinander setzen!
Seit 2003 bin ich bei einem Schmerztherapeuten in Behandlung. Mit mir sind viele andere Schmerz- und Krebspatienten auf die therapeutischen Behandlungen angewiesen. Wieder einmal weigert sich die AOK – nun im Land Brandenburg – , die Kosten für Dronabinol zu übernehmen. Für mich ist es unbegreiflich, dass eine Gesundheitskasse sich dagegen sträubt. Vielleicht sollte man sich intensiver mit der Krankheit „Krebs“ auseinandersetzen. Patienten mit geringen Einkünften sind auf die Kostenübernahme angewiesen. Schließlich zahlen wir fast ein Leben lang Beiträge, um dann eine gute Versorgung zu erhalten. Lange Krankenhausaufenthalte wären sicher viel teurer als die Behandlung mit Dronabinol. Vor allem finde ich es gut, dass ein Krebspatient sich mit Dronabinol bedeutend besser fühlt, was aber noch viel wichtiger ist: Er kann wieder essen und muss nicht verhungern. Durch die Nichtgewährung der Kosten kommt es für den Patienten zu Belastungen, die sich negativ auf den körperlichen Allgemeinzustand auswirken.
Petra Bietsch, Potsdam
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