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Lesermeinung: Ist die Kunst frei?

Zu: „Straße der Besten beschlagnahmt“, 18.10.

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Zu: „Straße der Besten beschlagnahmt“, 18.10. Ich bin entsetzt über das Vorgehen von Polizei und Staatsanwaltschaft . Zeigt die Beseitigung der Bilder doch, dass Jirka Witschak mit zumindest einer Aussage der Aktion Recht hat: Dass auch im heutigen Deutschland ein wenig DDR steckt. So wurde, statt den Verdacht auf strafbares Handeln zu prüfen und mittels Fotoapparat Beweise anzufertigen, die Aktion einfach beendet. Dass die Polizei bei ihren Eingriffen prinzipiell das mildeste Mittel anzuwenden hat und vorher die Verhältnismäßigkeit geprüft werden muss, scheint der Behörde gänzlich unbekannt zu sein. Den Höhepunkt bildet die Aussage der Polizeisprecherin, es sei keine Kunstaktion genehmigt worden. Ich habe Grundgesetz wie Landesverfassung mehrmals von vorn bis hinten durchgelesen. Eine zentrale Passage muss mir aber dennoch entgangen sein: „Die Kunst ist frei wenn sie genehmigt worden ist. André Stephan, per E-Mail

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