Lesermeinung: Landtagswahl
Wahleinspruch vorprogrammiert? Nach den jüngsten Wahlumfragen steht der Landes-SPD das Wasser bis zum Hals.
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Wahleinspruch vorprogrammiert? Nach den jüngsten Wahlumfragen steht der Landes-SPD das Wasser bis zum Hals. Das Erstarken der PDS hat SPD-Landesgeschäftsführer Ness mit den Worten kommentiert: „Es wird jetzt richtig ernst. Wer will, dass Matthias Platzeck Ministerpräsident bleibt, muss ihn wählen.“ Die Ministerpräsidentenfrage wird man jetzt in den Mittelpunkt des Wahlkampfes rücken. Äußerungen des Landesgeschäftsführers muss man dem Landesvorsitzenden der SP zurechnen, so jener diese mitträgt und nicht korrigiert. Der Landesvorsitzende der SPD ist in Personalunion Ministerpräsident, also Matthias Platzeck. Der Wahlslogan des Ministerpräsidenten (MP)zur Landtagswahl 2004 lautet also, „wer will, dass er (Platzeck) MP bleibt, muss ihn wählen“. Gestützt wird die Strategie durch die Wahlplakate von Herrn Platzeck in vielen Orten, auch in denen er nicht zum Landtag kandidiert und in der Kampagne „Zweitstimme für Platzeck“. Halt, was soll der SPD-Slogan, „wer will, dass er bleibt ... muss ihn wählen“? Richtig ist, dass der Ministerpräsident ja gar nicht vom Volke direkt gewählt wird; die Frage des Verbleibens sich also zur Landtagswahl gar nicht stellt. Nach unserer Verfassung wählt der neue Landtag den Ministerpräsidenten. Was soll''s, könnte man meinen, die SPD will vor Verzweiflung mit der „Popularität“ des Ministerpräsidenten nur Stimmen fangen. Ich verstehe das allerdings so: Der Wahlkampf der SPD-Brandenburg ist formal und inhaltlich so sehr auf die Person des Ministerpräsidenten ausgerichtet, dass die Wahl zum Landtag unter ausdrücklicher Bezugnahme auf das Amt des Ministerpräsidenten - von diesem gebilligt und persönlich als MP repräsentiert - zur „Ministerpräsidentenwahl“ wird. Das widerspricht, nach meiner Rechtsauffassung, der Verfassung des Landes Brandenburg. Ich werde gezwungen sein, die Wahl zum Landtag anfechten zu müssen. Ich sage das heute, damit im klammen Land Brandenburg Gelder nicht für eine erneute Landtagswahl verschleudert werden. Ich fordere den Ministerpräsidenten zur Klarstellung und der erforderlichen Zurückhaltung auf. Als Kandidat in seinem Wahlkreis steht ihm natürlich das gleiche Recht wie allen anderen Kandidaten zu. Da mag er sogar mit Bild und seiner Lebensleistung als Ministerpräsident werben. Zudem wird Platzeck''s Standpunkt in den Medien verbreitet: Er werde sich von der PDS als stärkste Partei nicht zum Ministerpräsidenten wählen lassen. Er droht also dem Wahlvolk, unter bestimmten Umständen als Ministerpräsident dem neuen Landtag nicht zur Verfügung zu stehen. Hat er das Recht, den „Ministerpräsidenten-Wahlkampf“ so zu führen, dass er die Wahlchancen der PDS durch seine Aussage als Ministerpräsident dämpft, dass er sich von der PDS als stärkste Partei nicht zum MP wählen lassen würde? Müsste er sich da nicht als MP zurücknehmen? Als „Platzeck“ kann er natürlich tun und lassen, was er will. Er muss und sollte sich auch nicht zum MP wählen lassen. Sigrid Enser, Stahnsdorf
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