Lesermeinung: Lärmbelästigung Westkurve: „Kreisch- und Schreiattacken“
Zu: „ Knatsch auf Westkurve“, 13.9.
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Zu: „ Knatsch auf Westkurve“, 13.9. 2011
Als ein in Potsdam-West Geborener will ich mich zum umstrittenen Projekt „Westkurve“ äußern. Es ist in der heutigen Zeit schön, dass Kinder die Möglichkeit bekommen, sich kreativ zu entwickeln und auszuprobieren - so wie in der „Westkurve“ an der Hans-Sachs-Straße. Aber immer wieder wirft der Lärm in der Nachbarschaft die Frage auf, wer Rücksicht nehmen muss: die Betreiber der Anlage oder die sich gestört fühlenden Anwohner? Was ist die „Westkurve“? Nach Aussage der Initiative eine Sport- und Freizeitanlage und kein reiner Kinderspielplatz. Daher ist es von den Nutzern der Anlage unfair, die Kinder als einzige Lärmverursacher vorzuschieben, um die allgemeine Lärmbelästigung zu tolerieren. Die Frage ist doch, wie Kinder und Jugendliche von den Erwachsenen angehalten werden, auf ihr Umfeld Rücksicht zu nehmen. Für die Anwohner und Kleingärtner ist es unerträglich, die Lärmbelästigung an jedem Wochenende (von Freitag bis Samstag) zu ertragen. In Folge der Lärm-, Schrei- und Kreischattacken sowie der Grillpartys – und nicht nur wegen des Lärms der Kinder – flüchten dieAnwohner an den Wochenenden aus ihren Wohnungen und Gärten in entfernt gelegene Ruhezonen. Dabei ist es doch im Land Brandenburg gesetzlich geregelt, wann wie und warum Lärm zu verhindern ist! Nachzulesen in der „Städtebaulichen Lärmfibel“, die das Umweltschutzministerium herausgibt. Darin sind die Grundsätze fixiert, zum Beispiel beim Freizeit- und Sportlärm. Im Paragraph 10 heißt es, dass Betätigungen von 22 Uhr bis 6 Uhr verboten sind, welche die Nachtruhe stören. In der Sportanlagenlärmschutzverordnung sind die Ruhezeiten definiert, die an Sonn- und Feiertagen durch das Feiertagsgesetz Brandenburgs geschützt werden. Demnach sind Ruhezeiten werktags von 6 bis 8 Uhr und von 20 bis 22 Uhr, die Zeit danach gilt als „Nacht“. Auch an Sonn- und Feiertagen von 7 bis 9 Uhr, von 20 bis 22 Uhr und von 13 bis 15 Uhr gilt Ruhe. In diesen Zeiten sind öffentlich wahrnehmbare Arbeiten verboten, auch Handlungen, die geeignet sind, die äußere Ruhe des Tages zu stören. Doch was bringt es, wenn sich die Nutzer der „Westkurve“ nicht daran halten? Bei Spielflächen mit besonderer Attraktivität kann ausnahmsweise eine Pflicht zur Vornahme störungsmindernder Maßnahmen bestehen. Aber diese gibt es bisher nicht. Man kann aber von den Eltern verlangen, dass sie ihre Kinder dazu anhalten, Lärm zu verhindern.
Es geht mir nicht darum, nur die Initiatoren der Anlage zu kritisieren, sondern vielmehr darum, dass Nutzer und Anwohner unter Wahrung der gesetzlichen Bestimmungen im Einklang miteinander auskommen und die Regeln des gutnachbarschaftlichen Zusammenlebens akzeptieren. Klingt vielleicht altmodisch, ist aber ein wichtiger Bestandteil der Akzeptanz.
Jörg Fröhlich, Potsdam
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