Lesermeinung: Rechnungshof
Zu: „Rechnungshof steht vor Selbst-Blockade“, 24.11.
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Zu: „Rechnungshof steht vor Selbst-Blockade“, 24.11.
Wie leicht scheint es zu fallen, aus der Ferne eine(n) vermeintlich Schuldige(n) für die nun in die nächste Runde gehende, naturgemäß öffentlich geführte, gerichtliche Klärung auszumachen und auch gleich an den Pranger zu stellen. Dass allerdings beide Kontrahenten zumindest in der Sache offensichtlich beste Argumente auf ihrer Seite zu haben scheinen, belegt schon der Umstand, dass es dem Gericht selbst nach einer umfangreichen Beweisführung nicht beim ersten Anlauf gelang, eine Entscheidung zu fällen.
Wäre das Risiko für das Zustandekommen eines solchen Streitverfahrens wirklich bei einer zeitlich befristeten Besetzung der hier in Rede stehenden Leitungsposition des Rechnungshofes – damit verbundene Nachteile einmal negiert – wirklich geringer gewesen? Beide Beteiligte hätten auch bei einer Befristung etwa auf zwölf Jahre noch eine ganze Reihe von Jahren vor sich.
Käme eine Verfassungsänderung mit dem Ziel einer Fusion der Rechnungshöfe in Berlin und Brandenburg als Lösung eines Streites zweier Menschen nicht geradezu einer staatlich sanktionierten Unrechtsperpetuierung, wenn nicht gar einer rechtstaatlichen Bankrotterklärung gleich? Nach dem Motto: Zwei Menschen konnten sich nicht einigen, der Staat hat eine Entscheidung in der Sache versucht und ist ihr dann im Wege einer Änderung seiner Grundnormen aus dem Wege gegangen?
Sollte nicht viel eher der politische Proporz in seiner Bedeutung innerhalb der Auswahlkriterien bei der Besetzung solch herausragender Stellen überdacht werden? Ist nicht dieser politische Proporz ohnehin sehr viel kurzlebiger als alle in Frage kommenden Befristungszeiträume?
Wie sagte eine herausragende, zwischenzeitlich verstorbene politische Führungskraft sinngemäß immer so trefflich: Der Schlüssel liegt im Miteinander.
Es menschelt in den höchsten Führungsetagen. Das allein beschädigt auch eine ganz besonders in der öffentlichen Wahrnehmung und Kritik stehende Behörde wie einen Landesrechnungshof nicht. Es macht ihn lediglich weniger unfehlbar und damit weniger unnahbar. Aber das ist eher ein Gewinn, zumindest aber eine Chance, aus neuer Perspektive nach vorn zu blicken. Kein Land in Europa beneidet uns darum, dass hier die Suche nach Schuldigen einen derart breiten RAum einnimmt. Nur das blockiert. Warum nicht das dieser Tage sichtbar Gewordene, konstruktiv in neue Entscheidungsstrukturen innerhalb des Rechnungshofes und gegebenenfalls perspektivisch ergänzte Auswahlkriterien bei der Neubesetzung herausragender Führungspositionen innerhalb der Landesverwaltung insgesamt einfließen lassen?
Martin Klemm, Nuthetal
Zu: „Magere Zeiten für Bundesbeamte“, 21.11.
In Ihrer Ausgabe titeln Sie die Information zu den neuen Regelungen über die Beamtenbesoldung mit „Magere Zeiten für Bundesbeamte“. Wollen Sie mit dieser Aussage eine Spendenaktion für diese Beamten initiieren? Wenn nein, warum formulieren Sie dann eine in diesem Sinne „Ach, den armen Beamten müssen wir doch unter die Arme greifen“zu verstehende Überschrift?
Ab einem gewissen Alter muss doch jeder Erwachsene die Wirkung der von ihm gesprochenen oder geschriebenen Worte abschätzen können.
Reinhard Stark, Potsdam
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