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Lesermeinung: Rechte und Pflichten

Zu: „Experten: Lasst die Jugend wählen. Wahlrecht mit 16?

Stand:

Zu: „Experten: Lasst die Jugend wählen. Wahlrecht mit 16? Bei einer Anhörung im Landtag waren nur die Städte dagegen“, 1.4. 2011

Wie in sieben anderen Bundesländern, überlegt man auch in Brandenburg, das kommunale Wahlrecht auf 16 Jahre herabzusetzen. Insofern wäre das sicher gerecht. Jedoch gilt immer noch der Grundsatz: Rechte bedingen auch Pflichten und in diesem Fall zudem Reife. Daraus folgt, dass man die volle Strafmündigkeit von 21 auf 16 und die zivilrechtliche Geschäftsfähigkeit mit voller Haftung von 18 auf 16 Jahre herabsetzen müsste. Nur Rechte haben, aber für nichts verantwortlich sein, das geht nicht!

Intelligenz hat mit Reife nichts zu tun. Sie ist bei Jugendlichen eher höher als bei Älteren, denn ab 26 Jahren baut das Gehirn ja schon wieder ab. Es geht um Erfahrung. Die kommt – unabhängig vom Intellekt – erst mit den Jahren. Sie bedingt Einsichtsfähigkeit. Und diese führt zu Verantwortlichkeit für eigenes Tun.

Zum Wahlrecht grundsätzlich: Ist es eigentlich legitim, dass jeder gleich viel mitbestimmt, egal, wie viel er für das Gemeinwesen tut? Oder könnte es vielleicht sein, dass, wer das Gemeinwesen mehr unterstützt, auch mehr mitbestimmen sollte? Sollte also der Bürger – in gewissen Grenzen – umso mehr Wahlstimmen haben, je mehr Steuern er zahlt? Das wäre Anerkennung und Ehre und würde wohl automatisch die Steuerflucht eindämmen.

Ich zahle übrigens als Rentner kaum Steuern.

Dr. E. M. v. Livonius, Geltow

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