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Lesermeinung: Taschenrechner

Zu: „Programmierbar“, Leserpost, 18.4.

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Zu: „Programmierbar“, Leserpost, 18.4. Der Schüler stellt Behauptungen auf, die der Korrektur bedürfen. Wenn er behauptet, dass „kein anderes Bundesland“ eine Regelung zum Einsatz von Taschenrechnern habe, dann ist das falsch. Die für Brandenburg vorgenommene Regelung entspricht der aus Bayern. Wenn er den Eindruck erweckt, er oder andere müssten sich kurzfristig einen neuen Taschenrechner für die Prüfung kaufen, dann gibt er noch nicht einmal die Festlegungen seiner eigenen Schule zutreffend wieder. Dort gilt nämlich, dass für alle Schüler gleiche Arbeitsbedingungen hergestellt werden: Wer selbst keinen sachgerechten Rechner besitzt, wird durch die Schule ausgestattet. Wenn seit Januar 2003 öffentlich ist, dass beim Abitur keine programmierten und grafikfähigen Taschenrechner zugelassen sind, dies aber jetzt erst wahrgenommen wird, kann das kaum dem Bildungsministerium vorgeworfen werden. Dieses hat das Landesinstitut für Schule/Medien beauftragt, die Schulen nach dem Rechnereinsatz abzufragen. Fünf Schulen hatten Probleme signalisiert, die damals geklärt worden sind. Die Schule des Leserbriefschreibers war nicht darunter. Thomas Hainz, Pressesprecher vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Land Brandenburg

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