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Lesermeinung: Traumhafte Ruhe

Zu: „Mit Krach gegen Lärm“, 11.4.

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Zu: „Mit Krach gegen Lärm“, 11.4. 2011 Die BBI-Gegner wollen vor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ziehen, falls das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ihnen nicht zu Willen ist. Fragt sich nur, ob das BVerfG die Beschwerden nicht schon an der Schwelle und ohne weitere Verfahrensschritte abweist - sozusagen: „A-limine“. Das heißt, dass unzulässige oder offensichtlich unbegründete Anträge sofort verworfen werden. Das wird davon abhängen, ob das Gericht das Grundrecht auf Schutz der Gesundheit verletzt sieht – verletzt durch einen größeren Flughafen. Was bedeutet, dass dann alle größeren Flughäfen verboten gehörten. Dies könnte zu einer  traumhaften Ruhe im Land führen: Zum Verbot aller Autobahnen und vieler Bundesstraßen, Verbot des Kfz-Verkehrs auf städtischen Durchgangsstraßen, Verbot von ICE-Strecken, Verbot aller Hochspannungsleitungen (es geht ja um Gesundheit generell) und vieles mehr. Konkret wird das BVerfG berücksichtigen, ob ein Grundrecht auf eigene absolute Ruhe zu Lasten Anderer verletzt wurde. Und ob „berechtigtes Vertrauen“ getäuscht wurde, weil ein „Regionalflughafen“ versprochen war.

Dr. E.M. v. Livonius (Rechtsanwalt), Geltow

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