Lesermeinung: Verweigerer bestrafen!
Zur geringen Impfbereitschaft im Landkreis gegen die „Schweinegrippe“Die Mitarbeiter der Freiwilligen Feuerwehr in Kleinmachnow lassen sich nicht vorbeugend gegen die „Schweinegrippe“ impfen und gefährden das Zusammenleben der Gesellschaft. Zur Freiheit der eigenen Entscheidung gehört wohl auch, dass man andere mit einem gefährlichen Virus anstecken darf.
Stand:
Zur geringen Impfbereitschaft im Landkreis gegen die „Schweinegrippe“
Die Mitarbeiter der Freiwilligen Feuerwehr in Kleinmachnow lassen sich nicht vorbeugend gegen die „Schweinegrippe“ impfen und gefährden das Zusammenleben der Gesellschaft. Zur Freiheit der eigenen Entscheidung gehört wohl auch, dass man andere mit einem gefährlichen Virus anstecken darf. So ist die Entscheidung zu werten. Wie handelt die Gemeinde als Dienstherr? Beispielsweise wenn ein Feuerwehrmann erkrankt und seine vom Steuerzahler finanzierte Arbeit nicht ausführen kann? Es kann nicht angehen, dass dann die Gemeinde die Kosten der Genesung übernimmt. Auch die Krankenkassen sollten – bei einem langfristigen Verlauf – die Kosten nicht tragen. Die müssten von den Verweigerern selbst übernommen werden. Dabei habe ich noch nicht berücksichtigt, dass bei Einsätzen auch zu rettende Personen in die Gefahr kämen, sich an den Feuerwehrleuten anstecken zu könnten. Auch in solch einem Fall müssten die Verweigerer zur Verantwortung gezogen werden. Die Regierung sollte diese Impfung endlich zur Pflicht erklären. Wer sich daran nicht beteiligt, muss bei ausgesetzter Lohnfortzahlung freigestellt werden. Verantwortung für das Gemeinwohl beginnt mit dem Einzelnen.
Mirko Michael Naundorf, Potsdam
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