zum Hauptinhalt

Meinung: Mit Zweifeln gegen den Angeklagten

Das Motassadeq-Urteil ist zwiespältig – aber richtig

Ein Urteil kann einen Fehler haben und trotzdem richtig sein. Ein solcher Fall ist jenes gegen den Marokkaner Mounir al Motassadeq, den weltweit ersten Angeklagten im Zusammenhang mit dem 11. September. Denn es war undenkbar, dass er Gericht am Mittwoch als freier Mann verlassen hätte. Ein Freispruch wäre von der Öffentlichkeit kaum akzeptiert worden, von der deutschen nicht und von der amerikanischen noch weniger. Diese Gewissheit ist ein Fehler, der das Urteil am Ende jedoch nicht falsch macht. Mounir al Mottassadeq muss 15 Jahre ins Gefängnis, weil er ein Terrorist ist und weil er geholfen hat, mehr als 3000 Menschen zu ermorden.

Beantwortet ist damit aber die Frage, ob Motassadeq einen fairen Prozess hatte. Er hatte ihn nicht. Niemand, der derart in der öffentlichen Aufmerksamkeit steht, der so zu einem Fixpunkt im Weltgeschehen wird, belagert von den Medien, bekommt einen fairen Prozess. Ein Grund für Skepsis und Beunruhigung – aber noch keiner für eine Revision.

Das Verfahren krankte an anderem, und das war die Politik selbst. Sie stand wie ein Prozessbeteiligter mit im Saal, neben Richtern, Zeugen, Staatsanwalt, Nebenklage und Verteidigung. Ihretwegen sind Beweismittel nicht gewürdigt worden, die möglicherweise zu einem anderen Ausgang hätten führen können. Zum Beispiel die Verlesung der Verhörprotokolle des in den USA inhaftierten Ramzi Binalshibh. Die Regierung durfte sie verweigern, weil sonst das „Wohl der Bundesrepublik“ Schaden genommen hätte, wie es im Gesetz heißt. Das brachte Motassadeq zu der leider wahren Einsicht, dass die „Zusammenarbeit zwischen zwei Ländern wichtiger sein mag als ein Mensch“. Was Binalshibh gesagt hat, ist geheim und wird es bleiben, und wahrscheinlich ist zudem, dass dieser sich als möglicher Beschuldigter gegen eine Verlesung gewehrt hätte.

Das sind die Zweifel. Doch von Hamburg geht weniger Zweifel als vielmehr Bestätigung aus, Bestätigung, dass die Bekämpfung des internationalen Terrors mit rechtsstaatlichen Mitteln möglich ist. Terror ist zunächst kein Kriegsgrund, sondern Verbrechen Einzelner. Man kann sie dafür verfolgen, anklagen, verurteilen. Dieses erprobte Mittel des Staates, sich seiner Feinde zu erwehren, ist mit dem 11. September nicht hinfällig geworden. Terror ist fassbar, auch der internationale, auch jener, der von Staaten gelenkt wird. Das zeigt dieser Hamburger Richterspruch, und das hatte auch schon das Verfahren um den „La Belle“-Anschlag in Berlin beweisen, in dem Libyen rechtskräftig mitverurteilt worden ist.

Anderthalb Jahre nach den Anschlägen weiß man, dass keine „Schläfer“ am Werk waren, sondern Kriminelle mit internationalen Kontakten. Dem islamistischen Terror ist sein Mythos genommen. Der Kampf gegen den Terror ist nur mit der Justiz nicht zu gewinnen – doch erst recht nicht ohne sie.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false